Verstärkte Kontrollen geplant
29.07.2022 – Polizei – Radfahrer, die während der Fahrt das Handy benutzen oder auf der falschen Radwegseite unterwegs sind. Beides ist nicht nur verboten, es ist auch gefährlich. Die Polizei will das Unfallrisiko und die Unfallzahlen senken und wird deshalb in den nächsten Tagen ein besonderes Auge auf die „Radfahrsicherheit“ haben. In Haltern am See und Datteln sind am Dienstag (02. August) verstärkte Kontrollen geplant – am Mittwoch (03. August) dann in Marl und Recklinghausen.
Polizei will auch die „Geisterradler“ rausfischen
Getreu dem Projektmotto „Wege fürs Rad“ steht die richtige Benutzung der Verkehrswege im Fokus. Dabei achten die Beamten und Beamtinnen unter anderem auf „Geisterradler“ und unberechtigtes Fahren auf Gehwegen. „Geisterradler/innen“ müssen mit einem Verwarngeld von mindestens 20 Euro rechnen. Für das Fahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone werden 15 Euro fällig. Und auch die richtige Benutzung von Fußgängerüberwegen kontrolliert die Polizei. Radfahrer/innen dürfen das Vorrecht eines Fußgängers nur in Anspruch nehmen, wenn sie das Rad schieben.
Wenn ein Radfahrer oder eine Radfahrerin mit dem Handy am Ohr fährt oder die Person gerade etwas auf dem Smartphone tippt, sind 55 Euro Verwarngeld fällig. Das Nutzen von Handys ist beim Radfahren nicht nur verboten, es erhöht auch das Unfallrisiko, wenn nur noch eine Hand am Lenker ist. Die Fahrt wird dann schnell unsicher.
Und natürlich muss ein Fahrrad verkehrssicher sein – dazu gehört unter anderem die Beleuchtung. Auch darauf wird die Polizei achten.
Andere VerkehrsteilnehmerInnen werden auch kontrolliert
Aber auch andere Verkehrsteilnehmer müssen mit Kontrollen rechnen: Jeder Autofahrer bzw. jede Autofahrerin sollte sich der Verantwortung gegenüber Radfahrer/innen bewusst sein. Dazu gehört zum Beispiel das Einhalten der Geschwindigkeit und das vorschriftsmäßige Parken.
Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die Einhaltung des Seitenabstands gelegt. Wer mit einem Fahrzeug eine/n Radfahrer/in überholt, muss innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten – und außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens zwei Meter. Ist ein ausreichender Abstand – wegen der Verkehrssituation – nicht einzuhalten, darf man nicht überholen und es ist hinter dem/der Radfahrer/in zu bleiben. Verstößt jemand dagegen, wird ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro fällig.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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