Fokus auf besonders gefährdete Personen und Situationen mit hohem Übertragungspotential
Kreis Recklinghausen folgt RKI-Empfehlung bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen
10.12.2021 – Kontakt-Nachverfolgung – Die steigenden Infektionszahlen stellen die Gesundheitsämter vor immer größere Herausforderungen. Das Kreisgesundheitsamt in Recklinghausen passt aus diesem Grund sein Vorgehen an die aktuelle Situation an: Priorisiert werden im Rahmen der Kontaktpersonen-Nachverfolgung diejenigen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen, Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen haben, Kontakte, die in Zusammenhang mit einer besorgniserregenden Virusvariante stehen, und auch Situationen mit besonders hohem Übertragungspotential wie Gemeinschaftseinrichtungen oder Busreisen sowie Verdachtsfälle für ein Ausbruchsgeschehen. Damit folgt das Gesundheitsamt der RKI-Empfehlung und einem Erlass der Landesregierung.
Kontakt-Nachverfolgung nur in ausgewählten Fällen
Konkret bedeutet das, dass aktuell nur noch in ausgewählten Fällen Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen ermittelt und kontaktiert werden. „Eine Nachverfolgung, wie noch vor einigen Monaten, ist nicht mehr möglich und auch nicht sinnvoll“, erklärt Marina Lorsch, Leiterin des Ressorts Infektionsschutz beim Kreisgesundheitsamt. Waren es in Zeiten des Lockdowns wenige Kontakte, seien heute Kontaktlisten mit 40 bis 50 Personen keine Seltenheit. Oftmals sei es für die Corona-Infizierten auch nur schwer konstruierbar, mit wem sie relevanten Kontakt hatten. Hinzu komme, dass viele Kontaktpersonen immunisiert sind und – solange sie keine Symptome entwickeln – der Kontakt keine Quarantäneanordnung nach sich zieht. „In der aktuellen Situation ist es höchste Aufgabe die zu schützen, für die die Corona-Infektion tödliche Folgen haben kann und die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Intensivstationen in den Krankenhäusern behandelt werden müssen“, so Lorsch.
In der Regel keine Kontakt-Nachverfolgung in Schulen
Im Umkehrschluss werden andere Situationen aktuell nicht mehr priorisiert und es erfolgt keine weitere Kontaktaufnahme zu Personen im direkten Umfeld. „Gibt es beispielsweise serielle Tests, gute AHA+L-Strategien oder einen hohen Anteil Geimpfter, verringert dies den Eintrag und die Übertragung des Virus deutlich“, erklärt sie.
Durch das Hygienekonzept an Schulen und die wieder eingeführte Maskenpflicht hatte zuletzt auch das Land seine Vorgaben für die Kontaktpersonen-Nachverfolgung in Schulen erneut angepasst. „Aktuell muss nur das positiv getestete Kind in Quarantäne. Für die Klassenkameradinnen und Klassenkameraden gibt es in der Regel keine weiteren Einschränkungen und auch keine Kontaktaufnahme seitens des Gesundheitsamtes.“ In der Regel, da Schule und Gesundheitsamt nach individueller Einschätzung und in Abstimmung miteinander von diesem Standard abweichende Entscheidungen treffen können. „Das wäre zum Beispiel bei einem Ausbruchsgeschehen in einer Klasse der Fall.“
Quarantäne für Infizierte auch ohne Kontaktaufnahme
Weiterhin informiert das Kreisgesundheitsamt positiv getestete Bürgerinnen und Bürger – jedoch wird auch dort als erstes festgestellt, ob es sich um eine vulnerable Person handelt oder es eine Verbindung zu besonders gefährdeten Personen gibt. Durch diese Priorisierung kann es dazu kommen, dass das Gesundheitsamt nicht mehr tagesaktuell Infizierte anruft. „Im Schnitt dauert es aktuell drei Tage nach Befundeingang im Gesundheitsamt“, erklärt Lorsch und weist darauf hin, dass es auch zu einem Zeitverzug kommen kann zwischen der Ergebnisübermittlung an den Infizierten und an das Gesundheitsamt.
Gemäß der Test- und Quarantäneverordnung sind nachweislich Infizierte verpflichtet, sich umgehend selbstständig und auch ohne Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt in häusliche Isolation zu begeben. Das positive Testergebnis genügt damit auch als Legitimation dem Arbeitgeber gegenüber. „Auf die Dauer der Quarantäne hat es keine Auswirkung, wann der Kontakt zum Gesundheitsamt stattgefunden hat. Diese orientiert sich immer am Datum des Befundes“, so die Mikrobiologin.
Kontakt-Nachverfolgung: positiv Getestete müssen andere informieren
Wer positiv getestet ist, ist außerdem verpflichtet, alle Personen darüber zu informieren, zu denen zwei Tage vor dem Test ein enger persönlicher Kontakt bestand. Eng ist ein Kontakt beispielsweise, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern ohne Maske nicht eingehalten wurde oder sich die Personen über längere Zeit gemeinsam in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum aufgehalten haben. Kontaktpersonen sollten auf Corona-typische Symptome achten und ihren Arzt kontaktieren, falls diese auftreten.
Verschiedene Phasen der Pandemiebewältigung
Die Pandemiebewältigung untergliedert sich entsprechend des nationalen Pandemieplans in mehrere Phasen, wie Lorsch erklärt. In einer ersten, bei der es nur einzelne Fälle und kurze Infektionsketten gibt, geht es darum, die weitere Verbreitung einzudämmen und möglichst lückenlos Kontaktpersonen zu identifizieren. Ist die Ausbreitung aber nicht mehr aufzuhalten, ist das Ziel der Schutz von vulnerablen Gruppen und bei einer fortgesetzten Übertragung das Verhindern der Überlastung des Versorgungssystems. „Eine Herausforderung der Pandemie für die Gesundheitsämter ist es, sich immer wieder an eine sich verändernde Lage anzupassen. Dabei ist uns wichtig, dass unser Vorgehen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst transparent ist.“ Informieren könne man sich unter anderem auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen. „Im Corona-FAQ findet man die wichtigsten Fragen und Antworten.“
Weitere Informationen unter www.kreis-re.de/corona und www.kreis-re.de/corona-faq.
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