Corona-Lockerungen: Stadt fährt weiter vorsichtigen Kurs
13.07.2021 – Langsame Corona-Lockerungen – Seit Freitag gilt auch in Gladbeck die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Mit einer kreisweiten Inzidenz von unter zehn kamen in „Stufe 0“ viele weitere Lockerungen hinzu. Der städtische Krisenstab hat sich nun über die Auswirkungen auf die städtischen Einrichtungen ausgetauscht und fährt mit Blick auf die anhaltende pandemische Lage weiterhin einen vorsichtigen Kurs.
Langsame Corona-Lockerungen
Dass die Stadt Gladbeck noch sehr zurückhaltend lockert, liegt sicherlich auch daran, dass Gladbeck wieder den höchsten Inzidenzwert des Kreises RE hat: Gladbeck = 11,9, Herten = 11,3, Waltrop = 10,2. Gesamter Kreis = 6,0. In den nächsten Wochen wird mit hunderten Reiserückkehrern gerechnet und aus anderen Städte weiß man, dass die Delta-Variante stark im Vormarsch ist. Und noch sind im Kreis RE erst 46,3 % der EinwohnerInnen vollständig geimpft. Das reicht bei weitem nicht für eine Herdenimmunität. Zahlenquelle
Jetzt Trauungen mit bis zu 10 Gästen
Der Zugang zum Alten Rathaus ist wieder über den Haupteingang möglich. Besuche im Rathaus und den städtischen Außenstellen bleiben jedoch wie bisher nur mit Terminvereinbarung zulässig, zudem herrscht in allen städtischen Gebäuden die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Trauungen gilt für alle drei Orte (Trauzimmer Altes
Rathaus, Ratssaal, Wittringen): Teilnehmen können neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin bis zu zehn Gäste. Dabei werden Kleinkinder im Vorschulalter nicht mitgezählt.
Auch im Kulturbereich gilt in den städtischen Einrichtungen weiterhin Maskenpflicht. So müssen Besucherinnen und Besucher der Stadtbücherei, des Museums und des Archivs weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Besuche des Archivs muss zudem weiterhin ein Termin vereinbart werden. Auch die Volkshochschule sieht bei den Veranstaltungen in den Sommerferien zusätzliche Schutzmaßnahmen vor: Bei dem Kreativworkshop, Schulabschlusslehrgang und Einstufungstest sind weiterhin Abstand und die Maskenpflicht bis zum Einnehmen des Platzes vorgesehen.
Unterricht nur mit drei Selbsttests pro Woche
Der Schulabschlusslehrgang sieht zudem drei Selbsttests pro Woche vor. Für Veranstaltungen in der Stadthalle wird weiterhin an einer Begrenzung der Personenzahl sowie der Bestuhlung im Schachbrettmuster festgehalten, es wird zudem ein Nachweis über eine Genesung, aktuelle Testung oder Impfung benötigt. „Es ist uns wichtig, dass die Gäste gerne und nicht mit einem unguten Gefühl kommen“, erklärt Kulturamtsleiterin Gabi Stegemann. Somit wird auch bei den geplanten Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen – insbesondere Umsonst & Draußen – weiterhin an den bisherigen
Hygienekonzepten festgehalten, um bei einem Anstieg der Inzidenz nicht erneut umplanen oder die Veranstaltung ganz ausfallen lassen zu müssen.
Sport kann im Innen- und Außenbereich gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung nun auch weitestgehend wieder ohne Einschränkungen betrieben werden, lediglich im Hallenbad wird der Besuch vorerst weiterhin nur mit aktuellem Test sowie einer Begrenzung der Personenzahl möglich sein. Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises sind immunisierte Personen (vollständig geimpfte oder genesene Personen).
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