13-Jähriger fuhr auf Zugkupplung Richtung Gladbeck

13-Jähriger fuhr auf Zugkupplung Richtung Gladbeck
Zugkuppelung. Symbolfoto: Wikipedia - Los Hawlos - CC BY-SA 3.0

Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr!

24.03.2024 – 13-Jähriger – Am Samstagabend (9. März) soll ein Minderjähriger auf der Kupplung einer S-Bahn mitgefahren sein. Als ein Zugbegleiter den Jungen bemerkte, wurde unverzüglich eine Zwangsbremsung eingeleitet. Verletzt wurde dabei glücklicherweise niemand.

Gegen 18:45 Uhr wurde das Bundespolizeirevier Essen darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Zugbegleiter der S9 (Hagen – Recklinghausen) einen Jungen festhalte, der zuvor auf der Kupplung des letzten Wagens mitgefahren sei. Daraufhin verlegten sie die Einsatzkräfte unverzüglich zu dem Bahnhof Gladbeck-West, wo sie auf den 13-Jährigen, den Triebfahrzeugführer und den Bahnmitarbeiter trafen.


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Kurz nach der Abfahrt der S-Bahn im Hauptbahnhof Bottrop, soll der 40-jährige Zugbegleiter den deutschen Staatsbürger durch den Führerstand des letzten Wagens entdeckt haben. Zu diesem Zeitpunkt soll der Minderjährige sich auf der Kupplung befunden und sich an der Beleuchtungsvorrichtung festgehalten haben. Zudem soll er sich geduckt haben, um nicht entdeckt zu werden. Der Bahnmitarbeiter soll umgehend den Zugführer über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt haben, der daraufhin bei circa 30-40 km/h eine Zwangsbremsung einleitete.

Nachdem die S-Bahn auf der freien Strecke zum Stehen kam, soll der Bottroper (13) zunächst geflüchtet sein. Der 40-Jährige pfiff den Jungen jedoch zurück und brachte ihn über den Führerstand zurück in den Zug. Im Anschluss habe der Lokführer die Fahrt fortgesetzt, um im Bahnhof Gladbeck-West auf das Eintreffen der Bundespolizisten zu warten.

Die Beamten konfrontierten den Jugendlichen mit seinem Fehlverhalten. Dieser zeigte sich sofort einsichtig und entschuldigte sich. Da die Polizisten telefonisch keinen Erziehungsberechtigten des Deutschen erreichten, brachten sie ihn zu seiner Wohnadresse. Vor Ort trafen sie auf die Mutter des Jungen die sichtlich aufgelöst war, da dessen Freunde sie bereits über den Sachverhalt in Kenntnis setzten.

Durch den Vorfall kam es bei vier Zügen zu jeweils 45 Minuten Verspätung und zu zwei Teilausfällen.

Die Bundespolizisten leiteten gegen den Bottroper ein Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.

Bahnanlagen sind keine Spielplätze!

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass das Mitfahren auf und an Zügen eine tödliche Gefahr birgt. Die Mitfahrt auf Kupplungen, Puffern und Wagendächern, sowie der unbefugte Aufenthalt im und am Gleisbereich sind leichtsinnig und lebensgefährlich. Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen.

Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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