Stadt will alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen
19.08.2023 – ZUE Van der Valk Gladbeck – Die Bezirksregierung Münster setzt die Verhandlungen mit der Van der Valk GmbH zur Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) mit 620 Plätzen im Hotel Van der Valk fort. Daran hat ein Schreiben im Auftrag von Staatssekretär Lorenz Bahr keine Zweifel gelassen. Hinnehmen will die Stadt Gladbeck diese Nachricht jedoch nicht.
Bürgermeisterin Bettina Weist kündigt nun an: „Die Stadt Gladbeck wird auf Grundlage des klaren Ratsbeschlusses alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen die Einrichtung einer ZUE an dem geplanten Standort vorzugehen.“
Das sagt die Redaktion:
Keine politische Lösung – PolitikerInnen sind abgetaucht
Die für Gladbeck zuständige Landtagsabgeordnete Christin Siebel (SPD) hält sich in der ZUE-Angelegenheit vornehm zurück. Man kann auch sagen, dass sie abgetaucht ist. Dass die Stadt jetzt eine Lösung sucht, die eher aus der Mottenkiste des Verwaltungshandelns stammt, ist ein Armutszeugnis. Es wird schiefgehen. Das wird denen weiter Auftrieb geben, die an der Ernsthaftigkeit zweifeln, die ZUE in Wittringen verhindern zu wollen. Nach erstem Bekanntwerden der Pläne lobten denn auch Bürgermeisterin Weist und der erste Beigeordnete Weichelt das Projekt. Als sich Widerstand abzeichnete, mussten beide zum Jagen getragen werden.
Geradezu schändlich ist es, dass die für Gladbeck zuständige Landtagsabgeordnete sich als politikunfähig generiert. Die WählerInnen sollten das bei der nächsten Wahl entsprechend honorieren.
In einem ersten Schritt schlägt die Bürgermeisterin für die nächsten Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss (HFDA) am 4. September sowie des Rates am 7. September der Lokalpolitik vor, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan samt Veränderungssperre zu treffen, der das Areal rund um das Hotel Van der Valk als Sondergebiet „Hotel“ festsetzt.
ZUE Van der Valk Gladbeck – Bebauungsplan mit Veränderungssperre
Eine entsprechende Vorlage wird aktuell durch die Verwaltung erarbeitet. Somit wäre für die Immobilie in Zukunft nur noch eine Hotelnutzung möglich, es sei denn, das Land greift auf krisenbedingte Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch zurück. „Greift das Land in das Planungsrecht der Kommune ein, so werden wir im Zweifel auch alle Rechtsmittel dagegen nutzen“, zeigt sich die Bürgermeisterin entschlossen, das klare Votum des Rates gegen das Land weiter zu verfolgen.
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So richtig glaubt die Stadt selbst nicht an diese Lösung
„Dieser Schritt wird die ZUE nicht zwangsläufig komplett verhindern, er dokumentiert aber den planerischen Willen des Stadtrats für den Hotelstandort und gibt uns die Möglichkeit, nach jetziger Rechtslage Einfluss auf die Nutzungsdauer zu nehmen und den Prozess insgesamt deutlich zu erschweren“, erläutert Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer.
Stadt und Bürgermeisterin sehen sich weiter in der Verantwortung, die beste Lösung für Gladbeck bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen zu entwickeln. „Die Verweigerung des Landes, weitere Gespräche auf Augenhöhe mit der Stadt Gladbeck zu führen und diese an den weiteren Planungen zu beteiligen, machen diese Schritte
notwendig“, betont die Bürgermeisterin.
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