Neue Verfahrensweise beachten – Bundespolizei und den Zoll beteiligt
Gladbeck – 05.12.2024 – Waffengesetz – Ende Oktober 2024 ist das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ bundesweit in Kraft getreten. Damit einher gehen Änderungen im Waffen- sowie im Bundesjagdgesetz, die sich auch auf die Arbeit der Unteren Jagdbehörde beim Kreis Recklinghausen auswirken. Besonders deutlich spürbar werden die neuen Regelungen bei der Verlängerung von Jagdscheinen.
Bislang konnte die Erteilung von Jagdscheinen bei der Kreisverwaltung zügig veranlasst werden. „Bei Verlängerungsanträgen wurde der Jagdschein für gewöhnlich unmittelbar mit neuer Gültigkeitsdauer ausgehändigt. Denn es war alles Notwendige bereits durch die Untere Jagdbehörde vorbereitet“, erklärt Stefan Badners, Fachdienstleiter Ordnung beim Kreis Recklinghausen.
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Das sei nun nicht mehr möglich: „Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach Bundesjagdgesetz und Waffengesetz darf nach den neuen gesetzlichen Grundlagen nun ausschließlich nur noch die Waffenbehörden tätigen. Hinzu kommt, dass die Überprüfung von der Unteren Jagdbehörde nur angestoßen werden kann, wenn der Unteren Jagdbehörde ein entsprechender Antrag zur Ausstellung eines Jagdscheines vorliegt. Dies wurde per Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen so festgelegt. Ergänzend haben die Waffenbehörden außerdem auch die Bundespolizei und den Zoll bei der Zuverlässigkeitsprüfung zu beteiligen.“ Es ist daher mit einer erheblich längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung zu rechnen.
„Wir bitten alle Jagdscheininhaberinnen und -inhaber, deren Jagdschein zum 31.03.2025 ausläuft, zunächst das Informationsschreiben der Unteren Jagdbehörde abzuwarten und die dortigen Erklärungen zur Jagdscheinverlängerung zu befolgen“, sagt Carolin Adam von der Unteren Jagdbehörde. „Wir bemühen uns, die Anträge im Interesse aller Beteiligten schnellstmöglich zu bearbeiten. Um die vorhandenen Ressourcen nicht zusätzlich zu belasten, bittet der Kreis RE außerdem darum, von Nachfragen zum Sachstand oder der Verfahrensdauer abzusehen.“
Im Kreis Recklinghausen sind rund 3.000 Personen im Besitz eines gültigen Jagdscheins. Etwa ein Drittel davon muss den Jagdschein zum 31.03.2025 verlängern lassen.
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