Steinstraße 72 in Gladbeck: Ordnungsverfügung zugestellt

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Steinstraße 72 in Gladbeck: Ordnungsverfügung zugestellt
Evtl. hat die Stadt Gladbeck die Rechnung ohne den Wirt, das Verwaltungsgericht, gemacht. Symbolbild: Pixabay

Schreibt Gladbeck wieder mal Rechtsgeschichte?

03.08.2023 – Steinstraße 72 – Anhaltender Lärm und Ruhestörung: Um die Situation an der Steinstraße zu verbessern, hat die Stadt Gladbeck jetzt wie angekündigt eine Ordnungsverfügung gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Steinstraße 72 erlassen. Das Schreiben wurde der Hausverwaltung am heutigen Donnerstag zugestellt. Die Ordnungsverfügung verpflichtet die WEG, innerhalb von drei Wochen einen Sicherheitsdienst zu beauftragen, der befristet bis zum 31. Oktober 2024 jeweils von April bis einschließlich Oktober an allen Tagen im Zeitraum zwischen 20 und 1 Uhr dafür sorgt, dass von dem Gebäude und dem Grundstück Steinstraße 72 keine unzulässigen Lärmemissionen von MieterInnen und BesucherInnen ausgehen.

Linke Tasche rechte Tasche

So einfach, wie es sich „Klein-Erna“ mit der Ordnungsverfügung vorstellt, ist die Sache nicht. Schließlich gibt es keinen vergleichbaren Fall, der vor Gericht Bestand gehabt hätte. Das letzte Wort hat nun das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Ob die Stadt Gladbeck dort Rechtsgeschichte schreiben wird, steht in den Sternen.

Ein zweites, ebenso großes Problem ist, dass die Mehrzahl der BewohnerInnen in der Steinstraße 72 ihre Miete vom Jobcenter oder aus anderen Transferleistungen bezieht. Die Vermieter werden die Kosten für den aufgezwungenen Sicherheitsdienst über die Nebenkosten oder eine Mieterhöhung weitergeben. Und wer zahlt am Ende? Der Steuerzahler! Die Stadt hätte das unbürokratischer regeln können.

Die Ordnungsverfügung wurde unter Anordnung des Sofortvollzugs erlassen. „Die Ordnungsverfügung wurde zum Schutz der Nachbarschaft und der übrigen MieterInnen vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen und möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen vor dem Hintergrund des Gefahrenabwehrrechts erlassen, so dass unter diesen Umständen nicht der Abschluss eines möglicherweise mehrinstanzlichen Gerichtsverfahrens abgewartet werden kann“, erläutert Dr. Guido Hüpper, Rechtsdirektor der Stadt Gladbeck. Grundlage für diese Entscheidung sind die Lärmbelastungen, die bereits jetzt bestehen und auch für die nächsten Monate zu erwarten sind. Sollte bis zum 24. August kein Sicherheitsdienst beauftragt worden sein, behält sich die Stadt vor, diesen entweder selbst auf Kosten der WEG Steinstraße 72 zu beauftragen oder eine Ersatzvornahme durchzuführen.


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Die Eigentümer der Steinstraße 72 haben jetzt zwei Wochen Zeit

Zum Hintergrund: Bereits vor zwei Wochen hatte die Hausverwaltung, die die WEG vertritt, Post von der Stadt Gladbeck erhalten: Wegen des anhaltenden Lärms rund um die Immobilie wurde die Anhörung zum Entwurf einer Ordnungsverfügung zugestellt. Die WEG hatte zwei Wochen Zeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern, ließ die Frist aber ohne Rückmeldung verstreichen.

Grundlage der Ordnungsverfügung ist ein Lärmgutachten der Stadt Gladbeck. Zwischen dem 2. und 11. Juni hatte man  eine so genannte Schallimmissionsmessung mit einer konstanten Geräuschaufzeichnung über 24 Stunden durchgeführt und ausgewertet. Dabei stellte man folgendes fest. Sowohl im Bereich der Westfassade als auch im Bereich der Ostfassade waren die gesetzlichen Richtwerte zum Teil deutlich überschritten. Diese Überschreitungen sind im Wesentlichen durch Gruppenversammlungen mit lauter Kommunikation sowohl von Erwachsenen als auch von spielenden Kindern oder durch Musik hervorgerufen.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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