Stadt Gladbeck verhindert Proteste gegen die AfD

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Stadt Gladbeck -Proteste gegen die AfD verhindert
Das war die Stadt Gladbeck aber schnell dabei. Noch während der Protestaktion entfernte der ZBG die Kreideschrift. Foto: Privat

KOD und Polizei mit 14 „Mann“ im Anti-Kreide-Einsatz

Gladbeck – 27.08.2025 – Stadt Gladbeck – Am vergangenen Samstagmorgen baute das Gladbecker Bündnis für Courage einen von der Stadt genehmigten Infostand in der Lambertistraße auf. Das Bündnis für Courage macht das auch immer dann, wenn sich die AfD in der Stadt breit macht. Die AktivistInnen zeigen dann klare Kante gegen rechts.

Wie so oft malten die couragierten Gladbecker mit Kreide politische Parolen auf das Gehwegpflaster. An mehreren Stellen stand zu lesen: „Nazis raus aus den Parlamenten!“. Wer könnte diese Forderung wohl nicht unterstützen? Der Gladbecker KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) offenbar nicht. Zwei Mitglieder dieser „Stadtpolizei“ tauchten am Couragestand auf und forderten die Frau, die die Parolen schrieb, auf, sich auszuweisen: „Frau Müller (Name geändert), wir wollen Ihre Personalien aufnehmen!“, hieß es. Allein diese Forderung war schon eine Provokation, denn die Aktivistin ist den KOD-MitarbeiterInnen seit Jahren persönlich bekannt.


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Betreibt die Stadt Gladbeck die Entpolitisierung der Gesellschaft?

Als „Frau Müller“ der Aufforderung sich auszuweisen nicht nachkam und weiter auf den Boden schrieb, rief der KOD die Polizei zu Hilfe. Samstags, wenn alle Parteien Infostände aufbauen, patrouilliert immer ein Polizeiwagen in der Innenstadt. Die Polizeibeamten kamen nun auch mit ihrem Polizeiwagen zum Couragestand in der Lambertistraße.

Die Polizei sagt dazu: „Während des Einsatzes versammelten sich zahlreiche Passanten an der Einsatzörtlichkeit. Unter anderem aus diesem Grund wurden weitere Streifenwagen angefordert. Bei dem Einsatz wurden eine Polizistin und ein Polizist leicht verletzt.“

Insgesamt standen vier! Einsatzwagen der Polizei mit Blaulicht in der Lambertistraße, weil jemand eine politische Parole mit Kreide auf den Boden geschrieben hatte. Wie Mitglieder einer anderen Partei, die gerade in der Lambertistraße ein Kinderfest veranstaltete, sich empörten, fuhren die Streifenwagen mit einem „Affenzahn“ direkt an den spielenden Kindern vorbei.

„Frau Müller“ weigerte sich nicht, ihre Personalien von der Polizei feststellen zu lassen, sondern sagte mehrmals laut und deutlich: „Ich will erst meinen Anwalt sprechen.“ Bei dem Versuch, den Anwalt anzurufen, riss ein Polizist ihr das Handy aus der Hand! Dennoch schaffte sie, den Anwalt herbeizurufen.

Daraufhin, so die Aktivistin „Frau Müller“, wollte eine Polizistin sie durchsuchen. Der Vorgang eskalierte, „Frau Müller“ wurde von mehreren der inzwischen 12 anwesenden Polizeibeamten auf dem Boden fixiert und es wurden ihr Handschellen angelegt. Dann verfrachtete man sie in einen Polizeiwagen. Ihr inzwischen eingetroffener Anwalt durfte nicht mit ihr reden. Ein Rechtsbruch? Er wurde brüsk zurückgewiesen.

Zitate aus dem Gedächtnisprotokoll von „Frau Müller“:

Sie drückten mich mit Gewalt zu Boden“.

„Mein Anwalt fragte immer wieder nach der Einsatzleitung, bekam aber keine Antwort. Meinem Anwalt wurde gesagt: „Gehen sie weg, stellen sie sich woanders hin.“ 

„Zwei Zeugen von Courage haben die ganze Zeit Beweisfotos gemacht. Sie sind aber von der Polizei gezwungen worden, diese zu löschen!“

Die Polizei teilte mit, dass sie ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen eingeleitet hat. Die Ermittlungen dauern an.

Ob die Polizei mit „gleichstehende Personen“ den KOD meint….?

Fassen wir zusammen: Der KOD will verhindern, dass politische Parolen mit Kreide auf den Gehweg geschrieben werden. Noch während geschrieben wurde, kam schon ein Reinigungsfahrzeug des ZBG um die Schrift zu entfernen. Der KOD forderte die Polizei an, um Personalien einer Frau aufzunehmen, die sowohl dem KOD, als auch der Polizei persönlich bekannt ist. Die Polizei fixierte die Frau auf dem Boden, legte ihr Handschellen an und steckte sie in einen Polizeiwagen. Ihrem Anwalt wurde der Kontakt zu ihr untersagt.

Das alles, weil auf der Straße stand: „NAZIS RAUS AUS DEN PARLAMENTEN!“

Übrigens: Die Straßenmalereien einer zeitgleichen städtischen Veranstaltung auf dem Körnerplatz und die Kinderzeichnungen die während des Kinderfestes einer anderen Partei auf die Lambertistraße gemalt wurden, konnte man noch am Dienstagabend bewundern. Auch ist nicht bekannt, dass den Grünen untersagt wurde, Malkreide an ihrem Infostand zu verschenken. Letzteres könnte ja die Anstiftung zu einer Straftat sein, wenn man die Massstäbe anlegt, die die Polizei am Couragestand vollzog.

Festzuhalten ist: Das Vorgehen von KOD und Polizei war angesichts des „Vergehens“ unangemessen und überzogen. Um das Beschreiben des Gehweges ging es offensichtlich nicht, denn anderenorts hat man die Kreide nicht entfernt. Folglich kann es nur um die politische Aussage gegangen sein!

„NAZIS RAUS AUS DEN PARLAMENTEN!“, ist aber eine Forderung, der sich die Mehrheit der Bevölkerung anschließt.

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Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

7 Kommentare

  1. Wenn man den Bericht und die Kommentare dazu liest, fange ich an zu verzweifeln.
    Was für ein Rechtsverständnis haben hier eigentlich die Beteiligten / Kommentatoren.

    Jeder – j e d e r – ist verpflichtet gegenüber der Polizei seine Personalien anzugeben.
    Wer sich verweigert, muss mit den Anschlussmaßnahmen, die auch noch angedroht werden, rechnen. Als nächstes folgt die Durchsuchung der Person zum Zweck des Auffindens von Personalpapieren.
    Wer sich dagegen wehrt muss auch hier mit Konsequenzen rechnen. Unter anderem die Fixierung zur Durchsuchung.
    Übrigens werden keine Personalpapiere aufgefunden kann die Person zur Feststellung der Personalien bis zum Ablauf des Tages in Gewahrsam genommen und in eine Zelle verbracht werden.

    Der Rechtsanwalt spielt hierbei keine Rolle.
    Die Verpflichtung seine Personalien herauszugeben liegt bei jedem einzelnen Bürger.

    Wie sonst sollte die Polizei arbeiten?

    Das Vertauschen von Wahrheiten oder weglassen von Fakten um möglichst Stimmungsmache zu betreiben ist keine journalistische Tätigkeit sondern das, was wir alle hassen

    – Fake News –
    und Volksverdummung

    • Sehr geehrter Herr „GoldWing“,

      hier wurde die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht eingehalten, sondern mit Kanonen auf Sptzen geschossen.
      Die Frau hat mit Straßenkreide auf den Gehweg gemalt und war dem KOD und der Polizei persönlich bekannt.
      Die Verwendung von Straßenmalkreide ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat!
      Ich will Ihnen gern erklären, was ich davon halte:

      1) Das Schreiben von politischen Parolen wie „NAZIS RAUS AUS DEN PARLAMENTEN!“ ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch wenn das nicht jedermann gefällt.

      2) Die Verwendung von Straßenmalkreide ist weder ein Straftatbestand, noch eine Ordnungswidrigkeit. Es sei denn, im Ortsrecht der Stadt Gladbeck ist das anders geregelt. Ist es aber nicht. Außerdem gab es zeitgleich zwei Veranstaltungen, bei denen ebenfalls mit Kreide auf die Straße geschrieben wurde. Diese „Verschmutzungen“ waren noch am Dienstagabend vorhanden.

      3) Daraus folgt, dass es sich hier ganz eindeutig um die Unterdrückung einer politischen Aussage handelte, die allerdings vom Grundgesetz gedeckt ist.

      4) Sowohl der KOD, als auch die Polizisten sprachen die „Frau Müller“ mit ihrem Nachnamen an. Sie wußten also ganz eindeutig, um wen es sich handelt. Warum dann diese martialisch anmutende Personalienfeststellung stattfand, wissen nur die Akteure. Dass noch während des Aufbringens der Kreide schon ein Besenwagen des ZBG die Straße reinigte, gibt natürlich Anlass zu Spekulationen dergestalt, dass die Aktion der Ordnungsbehörden vorbereitet und koordiniert war.

      5) Der Umgang mit dem Anwalt der „Frau Müller“ ist ein klarer Rechtsbruch!

      In diesem Zusammenhang von Fake-News zu reden, ist eine Unverschämtheit von Ihnen.

    • Lieber Admin,

      ich bin oder war weder bei der Stadt tätig noch Mitglied irgendeiner Partei.

      Journalismus ist Recherche.
      Wie schon gesagt und geschrieben – wenn nicht alles geschrieben wird z.b. Einsatzgrund des KOD oder etwas bewusst weggelassen wird, ist die Information in einem Artikel verfälscht und bildet nicht mehr die Wahrheit ab.

      Diese Aussagen haben mir z.b. gefehlt.

      Warum ist der KOD gekommen?
      War die Veranstaltung denn angemeldet?

      Ich gehe davon aus, daß die Veranstaltung nicht angemeldet war.
      Ansonsten würde ich Ihnen mit der Vorgehensweise des KOD und der Polizei bezüglich der Verhältnismäßigkeit zustimmen.

      Da sieht man, daß das Fehlen nur einer Information einen großen Unterschied macht.

      Die Meinungsfreiheit wird immer wieder in solchen Fällen aus dem Hut gezaubert.
      Stellen sie sich einmal vor, daß eine verbotene Rechtaußenpartei ihre Slogans im Rahmen der Meinungsfreiheit in ganz Gladbeck auf die Straßen schreibt.
      Was wäre das für ein Aufschrei!

      Deswegen und genau deswegen ist es gut, dass es Regelungen gibt.
      Wer sich darüber hinwegsetzt muss auch mit den Konsequenzen leben und sollte nicht zu laut schreien. Rechte stehen allen,auch den unbequemen, zu.

      Anmeldepflicht:
      Wenn du Parolen mit Kreide im Rahmen einer angemeldeten Versammlung auf öffentlichen Straßen anbringst, ist das in der Regel unproblematisch.

      Abmahnungen und Aufforderungen:

      Außerhalb einer solchen Versammlung kann es vorkommen, dass Beamte des Ordnungsamtes oder der Polizei dich ansprechen, dich auffordern, deine Personalien anzugeben oder die Kreide wieder entfernen zu lassen.

    • „War die Veranstaltung denn angemeldet?
      Ich gehe davon aus, daß die Veranstaltung nicht angemeldet war.
      Ansonsten würde ich Ihnen mit der Vorgehensweise des KOD und der Polizei bezüglich der Verhältnismäßigkeit zustimmen.“
      , schreiben Sie.

      Dann sind wir uns ja einig. Der Infostand war angemeldet und von der Stadt genehmigt.
      Steht aber auch im Text und zwar im ersten Satz:
      „Am vergangenen Samstagmorgen baute das Gladbecker Bündnis für Courage einen von der Stadt genehmigten Infostand in der Lambertistraße auf.“

      Der Artikel basiert im übrigen auf Presseanfragen bei der Polizei in RE, bei der Stadt Gladbeck und beim Bündnis für Courage. Alle haben geantwortet. In zwei Fällen habe ich noch telefoniert und nachgefragt.

      So hat mir die Pressesprecherin der Stadt bestätigt, dass keine „gesetzeswidrigen“ Parolen auf die Straße gemalt wurden. Danach hatte ich gefragt, weil es nämlich Gerüchte darüber gab, dass Parolen geschrieben wurden, die ich hier nicht wiedergeben möchte.

      Wäre das doch der Fall gewesen, hätte mein Artikel eine völlig andere Richtung. Mangelhafte Recherche ist das letzte, was man mir in dieser Sache vorwerfen könnte.

    • Lieber Admin,

      das habe ich leider ( warum ? ) überlesen.

      Damit sind natürlich meine Kommentare zu dem Vorfall und zur mangelnden Recherche hinfällig.

      Dann bleibt nur eins – Entschuldigung –

  2. Die schwarzen Uniformen der Gladbecker Stadtpolizisten finde ich gräulich. Historische Vergleiche sind natürlich völlig unangebracht.
    Die Vorgänge auf der Horster Straße am vergangenen Samstagmorgen werfen jedenfalls inhaltliche Fragen auf: Wer schult die Ordnungsdienstler? Werden sie gezielt und ausreichend für Deeskalationen trainiert? Wer hat sie darauf vorbereitet, das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsäußerungen in Wort, Bild und Schrift zu respektieren? Können sie politische Aktionen von Vandalismus unterscheiden? Hat man ihnen die Grundlagen der Verhältnismäßigkeit so beigebracht, dass sie stets Grundlage ihrer öffentlichen Auftritte sind?
    Man sollte von Glück sagen, dass die Gladbecker Schwarzhemden keine Schusswaffen tragen dürfen. Noch nicht. Einen solchen „Mangel“ könnte die AfD schnell beseitigen, wenn ihr Hilfestellungen wie der am 23. August in Gladbeck noch mehr Einfluss in Parlamenten und Regierungen verschaffen würden.

  3. Sowie mir berichtet worden ist, drohte der KOD, dass Frau Müller den Einsatz des herbeigerufenen ZBG Fahrzeugs bezahlen sollte.
    Das Zusammenspiel zwischen KOD, ZBW und Polizei wirft die Frage auf, ob es sich hier tatsächlich um „normale“ Vorgänge handelt oder um eine bewusste Eskalation eines bestehenden rechten Klüngels. Eine ältere Frau auf dem Boden zu fixieren. Dem Anwalt den Zugang zu erschweren, und überhaupt eine legitime Meinungsäußerung als Straftatbestand zu behandeln ist ungeheuerlich. Bei vielen Mitbürgern hat der KOD einen schlechten Ruf. Er kümmere sich nicht un die wirklichen Probleme beispielsweise um die Raser auf den Einkaufsstraßen, sondern um Probleme, die keine sind.

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