Sozialversicherung: Das ändert sich 2025 für Betriebe

Sozialversicherung: Das ändert sich 2025 für Betriebe
Im neuen Jahr stehen für Arbeitgeber aus dem Kreis Recklinghausen wichtige Änderungen an, insbesondere im Bereich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die es zu beachten gilt. Foto: AOK/Colourbox/hfr.

AOK informiert im digitalen Fachportal

Gladbeck – 10.12.2024 – Sozialversicherung – Zahlreiche gesetzliche Neuerungen treten zum Jahreswechsel in Kraft, die sich auf die Sozialversicherung auswirken. Betriebe aus dem Kreis Recklinghausen sollten sich jetzt dazu im digitalen Themenspezial ‚Trends und Tipps 2025‘ der AOK NordWest informieren.

„Wir bieten zu allen anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung wie zum Beispiel bei der Mindestlohnerhöhung Einführungsvideos und vertiefende Fachbeiträge zum Download an. Außerdem können interessierte Firmen in unserem virtuellen Expertenforum individuelle Fragen zu den jeweilig anstehenden Änderungen stellen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Der Abruf ist kostenfrei und steht im Internet unter aok.de/fk/nordwest zur Verfügung.


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In der Sozialversicherung ist der Jahreswechsel alljährlich ein markantes Datum, an dem sich in der Gesetzgebung viele Änderungen ergeben. Die AOK NordWest bietet allen Betrieben aus dem Kreis Recklinghausen ein aktuelles digitales Themenspezial ‚Trends und Tipps 2025‘ an.

Interessierte Betriebe erfahren hier in kurzen Videos alles Wichtige zum Einstieg ins jeweilige Thema. So ergeben sich im neuen Jahr insbesondere in den Themen ‚Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Mindestlohnerhöhung, Minijobs und Meldeverfahren‘ wichtige Änderungen für Betriebe. Das digitale Themenspezial informiert außerdem über folgende Themen: digitales Verfahren für Nachweise von Kindern in der Pflegeversicherung, Neuerungen im A1-Verfahren für Grenzgänger, Fachkräfte gewinnen mit der neuen Chancenkarte.

Bis zum 17. Januar 2025 bietet die AOK derzeit mehrere Online-Seminare ‚Tipps und Trends 2025‘ über jeweils 90 Minuten an, in denen alle anstehenden gesetzlichen Änderungen vorgestellt werden. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zu jedem dieser Themen bietet die AOK neben dem Einstiegsvideo vertiefende Fachbeiträge zum Download sowie ein virtuelles Expertenforum an. „Wir möchten alle Betriebe im Kreis Recklinghausen ermuntern, unser digitales ‚Trends und Tipps 2025‘ Angebot zu nutzen, um auf dem Laufenden zu bleiben, was aktuelle Änderungen in der Sozialversicherung anbelangt und welche Fristen es hier zu berücksichtigen gilt“, sagt Kock.

Alle aktuellen Seminare und Anmeldungen sind im digitalen Fachportal für Arbeitgeber im Internet unter aok.de/fk/nordwest abrufbar.

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