Mit Dringlichkeitsantrag Aufklärung gefordert
Gladbeck – 14.02.2025 – Schwarte-Neuverpachtung – Die Verpachtung des im Besitz der Stadt Gladbeck befindlichen Rathauscafés scheint sich zu eine „NeverEnding Story“ zu entwickeln. Die Stadt Gladbeck hatte die Immobilie für einen nicht genannten Millionenbetrag gekauft um bestimmen zu können, welcher Gastronom gegenüber dem Rathaus die Pfanne schwenkt.
Der erste Versuch einer Verpachtung scheiterte kläglich, weil offensichtlich zu viele Köche an einem Konzept für das Betreiberpaar mit gepanscht hatten. Ein Jazz-Café sollte es werden, mit eigener Kaffeerösterei. Salsa-Kurse sollten stattfinden und Gastronomie von morgens bis zum späten Abend. Dazu noch einige Events. Geht es noch!?
Das fragten sich irgendwann wohl auch die potentiellen Pächter und warfen nacheinander das Handtuch.
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Nun kommuniziert die Bürgermeisterin seit einiger Zeit ziemlich nebulös einen zweiten Anlauf. Man sei auf der Zielgeraden sagte sie unter anderem. Über den Start auf die Zielgerade wird seit Ende 2024 in der Stadt geredet. Die neue Gladbecker Zeitung berichtet schon am 25. Dezember 2025 über die neuen Pächter.
Aus mehreren Andeutungen der Bürgermeisterin wurde deutlich, dass die Stadt wild entschlossen ist, an zwei junge Gladbecker Gastronomen zu verpachten. Sie werden schon umfänglich gehypt.
Das wiederum ruft nun die CDU auf den Plan, die sich mit einem Dringlichkeitsantrag darum bemüht, mehr über das Vergabeverfahren zu erfahren. Die CDU beruft sich ausdrücklich auf die Informationen aus der Neuen Gladbecker Zeitung und verlangt einen „Sachstandsbericht Rathauscafé Schwarte“.
„Das Erreichen der „Zielgeraden“ ist zwangsläufig mit Planungen und Vertragsabschlüssen verbunden. Der Fachausschuss sollte aber über das Auswahlverfahren und die konkrete Planung vor einer der endgültigen Vermietung informiert bzw. beteiligt werden“, so die CDU in ihrem Antrag. Die bloße Bekanntgabe des Konzepts nach Abschluss des Mietvertrages einschließlich der finanziellen Auswirkungen in der nächsten Sitzung sei mit einem Übergehen des Fachausschusses verbunden. Auf Informationen und etwaige Nachfragen käme es dann final nicht mehr an. Sie wären nach einem Vertragsabschluss quasi obsolet.
Aus dem Erreichen der „Zielgraden“ mit dem naheliegenden Vertragsabschluss ergäbe sich, dass die Angelegenheit keinen Aufschub dulde und nicht bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden könne. Mithin bestehe Dringlichkeit.
Die CDU-Ratsherren Jörg Baumeister und Robert Ernst fragen nun zur Schwarte-Neuverpachtung:
1. Besteht über den in der Ausschusssitzung am 14. Mai 2024 berichteten hohen Investitionsbedarf für den Gastronomiebereich, die Küche und Einrichtung einer barrierefreien WC-Anlage mit der damals bezifferten Kostenbeteiligung des Vermieters, der Stadt Gladbeck, nunmehr noch ein weiterer Investitionsbedarf, z.B. für Brandschutz und Elektroneuinstallation, der mit weiteren Kosten verbunden ist?
2. Wenn weitere Investitionen erforderlich sind: Wann wurde die Notwendigkeit der Sanierung erkannt und welche konkreten Kosten sind für die Investitionen in Ansatz zu bringen?
3. Welche Arbeiten bzw. Kosten werden durch die Stadt Gladbeck als Vermieter und welche Arbeiten durch den neuen Mieter ausgeführt sowie übernommen?
4. In welchem Umfang werden die vom Mieter zu übernehmenden Kosten mit den monatlichen Mietzahlungen „verrechnet“?
5. Mit welchem Zeitrahmen ist bei der Ausschreibung/Vergabe der städtischen Arbeiten zu rechnen?
An unsere LeserInnen: Schreiben Sie ihre Ansicht dazu in die Kommentare!
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