
Will man die Bürger jetzt auf den Arm nehmen?
Sind Kreis und/oder Stadt nicht in der Lage ein Gesprächsergebnis richtig zu interpretieren?
Gladbeck – 10.04.2025 – Mischverkehr – 16:02 Uhr: Der Kreis Recklinghausen prüfte den Beschluss des Mobilitätsausschusses der Stadt Gladbeck und erklärt den Beschluss zur Beendigung des Verkehrsversuchs auf der Buerschen Straße in Teilen als rechtswidrig.
Der Kreis Recklinghausen hat als zuständige Aufsichtsbehörde einen Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Gladbeck vom 18. April 2024 aufgrund mehrerer Beschwerden geprüft. Dabei ging es um die Beendigung des Verkehrsversuchs auf der Buerschen Straße in Gladbeck und die gleichzeitige Anordnung eines Mischverkehrs inklusive eines Überholverbots von Radfahrern und der Wiederherstellung von Parkplätzen. Das Ergebnis liegt nun vor: Nach Auffassung der Kommunalaufsicht ist dieser in Teilen rechtswidrig.
Die Stadt Gladbeck titelte allerdings zeitgleich eine Pressemittelung dazu so: „Verkehrsführung Buersche Straße: Mischverkehr ist laut Kreis Recklinghausen rechtmäßig„.
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Der Kreis führt bei seiner Begründung an, dass die Stadt Gladbeck bei der Anordnung des Überholverbotes für Fahrräder widersprüchlich gehandelt hat. Eine besondere Gefahrenlage, wie sie die Straßenverkehrsordnung als Voraussetzung vorsieht, lag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht vor. Die Stadt Gladbeck selbst hatte dies in ihrer Stellungnahme vom 3. Dezember 2024 ausdrücklich bestätigt.
Auch die inhaltliche Argumentation, wonach die Gefahrenlage erst durch die Einführung des Mischverkehrs – also die geteilte Nutzung der Fahrbahn durch Fahrrad und Auto – entstehen würde, reiche für eine verkehrsbeschränkende Maßnahme nicht aus. Die rechtliche Grundlage verlangt das Vorliegen der Gefahrenlage bereits vor der Anordnung und nicht als deren Folge.
Der Kreis Recklinghausen hat daher die Bürgermeisterin der Stadt Gladbeck angewiesen, den entsprechenden Teil des Beschlusses vom 18. April 2024 zu beanstanden und den Ausschuss erneut über den Sachverhalt beraten zu lassen.
Ausschlaggebend für die Überprüfung des Beschlusses durch den Kreis Recklinghausen waren im Vorfeld Beschwerden. Sie kamen von einer Ratsfraktion, dem ADFC sowie von Privatpersonen. Sie bemängelten insbesondere die formelle Zuständigkeit des Ausschusses sowie eine aus ihrer Sicht drohende Gefährdung von Radfahrenden durch die geplante Rückführung in den Mischverkehr.
Und hier die Pressemitteilung der Stadt Gladbeck zum Mischverkehr:
16:18 Uhr: Verkehrsführung Buersche Straße: Mischverkehr ist laut Kreis Recklinghausen rechtmäßig
Die Führung des Radverkehrs auf der Buerschen Straße im sogenannten Mischverkehr ist rechtmäßig. Das haben VertreterInnen des Kreises Recklinghausen in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch heute im Gladbecker Rathaus bestätigt. Das heißt, die Anordnung der städtischen Ordnungsbehörde wird durch den Kreis als Kommunalaufsicht nicht beanstandet.
Nach diesem Ergebnis kann man nun die Vergabe der notwendigen Markierungsarbeiten beginnen, um eine bessere und übersichtlichere Situation für alle VerkehrsteilnehmerInnen zu schaffen. In Teilbereichen soll zudem die Asphaltdecke erneuert werden, insbesondere im Kreuzungsbereich mit der Bülser Straße und Erlenstraße. Zudem wird die Stadt Gladbeck mit verschiedenen Maßnahmen noch deutlicher über die Verkehrsführung informieren.
Dazu Bürgermeisterin Bettina Weist: „Unser Ziel ist es, eine stärkere Rücksichtsnahme aller zu erreichen.“ Im sogenannten Mischverkehr teilen sich Radfahrende und Autos eine Fahrbahn. Wegen der zu geringen Abstände dürfen Radfahrende daher in Teilen der Buerschen Straße nicht überholt werden.
In einer Angelegenheit muss die Stadt Gladbeck aber nachbessern: Der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klima und Mobilität vom 18. April 2024 war in Teilen nicht korrekt. Der Punkt 3, wonach Politik Verwaltung beauftragt, die Rückfallebene (Führung des Radverkehrs im Mischverkehr) umzusetzen, war rechtswidrig, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung eine besondere Gefahrenlage, die Voraussetzung für ein Überholverbot von Radfahrenden ist, nicht vorlag.
Diesen formalen Fehler wird die Stadt nun korrigieren: Bürgermeisterin Bettina Weist beanstandet daher den genannten Beschluss und fordert den Ausschuss auf, ihn in seiner nächsten Sitzung aufzuheben. Im Ergebnis bleibt es aber dabei, dass der Radverkehr im Mischverkehr geführt wird und Fahrradfahrer nicht überholt werden dürfen.
Die Rechtmäßigkeit für diese im Nachgang zur Beschlussfassung des Ausschusses durch die zuständige Verkehrsbehörde hat der Kreis ausdrücklich bestätigt.
Was halten Sie von diesem neuerlichen Husarenstück der Stadtverwaltung? Schreiben Sie Ihre Meinung in die Kommentare.
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Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
Herr Johannes Demond, was soll dieser blanke Zynismus
gegenüber den Leuten die Ihrer Meinung nach nur Blech fahren
und abstellen? Klar gehört ein Fahrrad auch auf die
Fahrbahn. Aber warum fahren ca. 25 bis 30 % dennoch auf den
Gehwegen obwohl es dort ausgewiesene Fahrradwege gibt?
Und das nicht nur auf der Buerschen sondern im ganzen Stadtgebiet.
Also ich bin Radfahrer u Autofahrer! Das Überholverbot ist totales Kasperle Theater. Es sorgt nur für Ärger. Lasst die Radfahrer doch auf dem Gehweg fahren u niemand ist gefährdet. Oder eine Seite der Brücke für Fußgänger u die andere für Radfahrer!! Einfach oder? Aber sehr wahrscheinlich werden dann die Autofahrer irritiert!
Radfahrer auf den Gehweg, damit Autofahrer ihr Blech kostenlos lagern können ? Dann sollen auf dem 2m Gehweg Radfahrer in 2 Richtungen fahren. Ein Fahrrad gehört wie alle anderen Fahrzeuge auch, auf die Fahrbahn.