IG BAU will höheren Kontrolldruck gegen Lohn-Preller im Kreis Recklinghausen
Mindestlohn-Verstöße: Dortmunder Zoll leitete 143 Verfahren gegen Firmen ein
13.09.2023 – Mindestlohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Dortmund, das auch für den Kreis Recklinghausen zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 143 Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil Unternehmen entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Als Folge der kriminellen Praktiken wurden rund 279.000 Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.
Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Zum Vergleich: 2021 leitete das Hauptzollamt Dortmund insgesamt 161 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Betrugs und der Trickserei bei Mindestlöhnen ein. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder lag bei rund 422.000 Euro.
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„Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Insbesondere auf dem Bau gibt es immer wieder ‚schwarze Schafe‘. So hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund im vergangenen Jahr allein 29 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen eingeleitet“, so Georg Nießing.
Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Emscher-Lippe-Aa sind die Ermittlungsverfahren nur die „Spitze des Eisbergs“. Die tatsächlichen Zahlen dürften, so die Einschätzung von Georg Nießing, weitaus höher sein. „Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen ist zu niedrig. Das Risiko, erwischt zu werden, ist für Mindestlohnbetrüger viel zu gering. Hier muss es einen stärkeren Kontrolldruck geben. Deshalb sollte der Zoll auch im Kreis Recklinghausen noch mehr Präsenz zeigen. Dafür ist allerdings entscheidend, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt“, so der Bezirksvorsitzende.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
Eigentlich sollte ein Unternehmen, welches nicht in der Lage ist den gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen, nicht aktiv am Markt teilzunehmen.
Wo geht denn dann die ganze Kohle hin, wenn man noch nicht mal in der Lage ist die Mitarbeiter zu bezahlen?
Wenn man nicht ausreichend einnimmt, dann scheint ein solches Unternehmen wohl nicht tragfähig zu sein.
Man kann sicherlich unterstellen, dass diese Unternehmen den Mindestlohn zahlen könnten. Die Gewinnmaximierungsabsichten der Inhaber führen dazu, dass auf Kosten der ArbeitnehmerInnen Geld gescheffelt wird.
Die Auftraggeber sollten sich auch fragen, ob Unternehmen, die Dumpingangebote einreichen, trotzdem faire Löhne zahlen können.
Ansonsten machen sich die Auftraggeber mitschuldig.