Zum Beschluss des Planungsausschusses schreibt Matthias Raith
23.04.2024 – Messe – Man sollte den Beschluss des Planungsausschusses zum Abbruch des Radwege-Versuchs auf der Buerschen Straße nicht überbewerten. Die Messe ist noch nicht gesungen. Zunächst einmal wäre die Bürgermeisterin am Zug. Offensichtlich hat sie von ihrem Recht zur Beanstandung des Beschlusses nicht Gebrauch gemacht. Und das, obwohl Ihr Chefplaner mit guten Argumenten erklärt hat, dass die dauerhafte Umsetzung des Beschlusses die Sicherheit des Verkehrs gefährde und für Radfahrer und Fußgänger konkrete Gefahren für Leib und Leben mit sich bringe.
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Auch hat Herr Dr. Kreuzer mehrfach geäußert, dass der beschlossene Mischverkehr den einschlägigen, verbindlichen „Regelwerken“ widerspreche.
Dies könnte bedeuten, dass die Bürgermeisterin nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur Beanstandung hätte. Gehorsam gegenüber den Umkipp-Bonzen ihrer Partei versucht Frau Weist wahrscheinlich aber, das dahinter steckende Problem in publikumswirksamer Weise ungelöst wegzulächeln.
Im Ausschuss hat Herr Dr. Marißen erklärt, dass die Auseinandersetzung über die Verkehrsführung auf der Buerschen Straße noch weitergehen werde. Er wurde dafür statt jedes Gegenarguments vom Vorsitzenden der SPD-Fraktion ziemlich ungehörig beschimpft. Hoffentlich war die Marißen-Bemerkung nicht nur aus spontaner Verärgerung hingeworfen. Wir alle können jedenfalls gespannt sein, ob da noch was kommt.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
Mathias Raith sagt : „Auch hat Herr Dr. Kreuzer mehrfach geäußert, dass der beschlossene Mischverkehr den einschlägigen, verbindlichen „Regelwerken“ widerspreche. Dies könnte bedeuten, dass die Bürgermeisterin nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur Beanstandung hätte.“
Das ist absolut richtig.
Wer ist in Zukunft dafür verantwortlich wenn ein Radunfall auf Grund der Mischverkehrslösung passiert?
Um dem vorzubeugen müsste die Stadt ein durchgehendes Überholverbot (Verkehrszeichen 277.1 nennt sich das Zweiradüberhol-Verbotsschild, das auf weißem Grund mit rotem Kreis ein Auto sowie auf der rechten Seite ein Fahrrad und ein Motorrad zeigt. Das Schild enthält ein Ge- und Verbot. Entsprechend darf der Autofahrer (mehrspuriges Fahrzeug) weder ein einspuriges noch ein mehrspuriges Fahrzeug überholen.
Was die Parkplatzfreunde dann wohl sagen werden…?