Zur Kreisverwaltung weiterhin mit Maske und Termin
09.07.2021 – Maskenpflicht – Wer eine Dienstleistung der Kreisverwaltung wahrnehmen möchte, benötigt dafür auch weiterhin einen Termin. Das gilt für das Kreishaus ebenso wie für die Nebenstellen, zum Beispiel das Straßenverkehrsamt oder das Gesundheitsamt. Auch die Maskenpflicht in den Gebäuden bleibt für alle bestehen. Mit diesen Maßnahmen sollen die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Beschäftigten weiterhin bestmöglich geschützt werden. An den Eingängen der Verwaltungsgebäude weisen Aushänge auf die Regelungen hin.
Maskenpflicht und Kontaktreduzierung dienen der Vorbeugung
„Die Lockerungen, die durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes möglich geworden sind, beziehen sich vor allem auf Stufe 0, also eine Inzidenz unter 10. Diese Schwelle kann leider auch schnell wieder überschritten werden“, sagt Cäcilia Kirschbaum, Leiterin der Hauseinsatzleitung. Die Kreisverwaltung müsse als Arbeitgeber unabhängig von den Regelungen des Landes außerdem die Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes berücksichtigen, die zum Teil deutlich über die Landesverordnung hinausgehen. „Masken und Kontaktreduzierung sind das beste Mittel, um Ansteckungen zu verhindern. In unseren Häusern halten wir deshalb weiterhin daran fest.“
Die Kreisverwaltung informiert hier über das Corona-Virus
Weiterhin gilt!
Grundsätzlich gilt bei akuten Atemwegsinfektionen:
- Beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen.
- In die Armbeuge niesen. Am besten in ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen.
- Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife waschen.
- Abstand zu anderen Personen wahren, auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
AHA+L-Formel
A – Abstandsregeln einhalten
H – Hygieneregeln beachten
A – Alltagsmasken tragen
+
L – Lüften sie regelmäßig
Polizeibericht aus Gladbeck |
Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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