Leinenpflicht für Vierbeiner auf Gladbecker Friedhöfen

Leinenpflicht für Vierbeiner auf Gladbecker Friedhöfen
Hunde dürfen auf die Gladbecker Friedhöfe, aber nur angeleint.

Hunde dürfen auf Friedhöfe, müssen aber an die Leine

25.02.2022 – Leinenpflicht – In der letzten Zeit erreichen den Hier den Newsletter bestellenZBG immer häufiger Beschwerden durch die Angehörigen von Verstorbenen über frei laufende Hunde und Hundekot auf den Friedhofsflächen. Negativer Höhepunkt war jüngst ein Vorfall, bei dem während einer Beisetzung auf den umliegenden Friedhofsflächen mehrere Frauen ein Hundetraining durchführten und die Trauergesellschaft störten. Trotz der Aufforderung durch das Friedhofspersonal, dies zu unterlassen, kooperierten die HundehalterInnen leider nicht.




Friedhöfe sind keineswegs nur Orte der Trauer, sondern sie erfüllen vielfältige Funktionen. Sie dienen insbesondere auch als Orte der Begegnung, tragen als Grünanlagen aktiv zum Klima- und Naturschutz bei und werden intensiv auch für die Freizeitgestaltung genutzt. Daher ist es grundsätzlich nicht verboten, Hunde auf dem Friedhof auszuführen. Da auf den Gladbecker Friedhöfen jedoch die Leinenpflicht gilt, müssen die Vierbeiner angeleint sein. Bei der Missachtung der Leinenpflicht handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld enden kann.

Auch die Hundekot-Problematik wird auf den Friedhöfen immer präsenter. Auf den Gehwegen oder an den Grünflächen neben den Gräbern bleiben immer öfter die Hinterlassenschaften der Hunde liegen. Für jede Hundehalterin und jeden Hundehalter sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, einen Kotbeutel mitzuführen, um die Hinterlassenschaft des Vierbeiners zu entfernen. Der ZBG unterstützt die Gladbecker BürgerInnen sogar noch durch die kostenlose Ausgabe sogenannter „Gassibeutel“ an den Eingängen der Gladbecker Friedhöfe, am Betriebshof, in Apotheken, bei Tierärzten, im Rathaus etc.

Der ZBG bittet die HalterInnen daher um Mitverantwortung und eine respektvolle, pietätvolle Nutzung der Friedhofsanlagen.

Zentraler Betriebshof Gladbeck


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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