Gladbeck, den 01.09.2026
Redaktionsrichtlinie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz
1. Grundsatz
Die NGZ kann Künstliche Intelligenz (KI) als redaktionelles Hilfsmittel einsetzen. KI-Anwendungen können insbesondere bei der sprachlichen Überarbeitung, Strukturierung, Suchmaschinenoptimierung, Zusammenfassung und Aufbereitung redaktioneller Inhalte unterstützen.
Die journalistische und rechtliche Verantwortung für veröffentlichte Beiträge verbleibt jederzeit bei der Redaktion.
2. Menschliche redaktionelle Kontrolle
KI-generierte oder mithilfe von KI überarbeitete Inhalte prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung. Die Prüfung umfasst – abhängig von Art und Bedeutung des Beitrags – insbesondere Tatsachen, Namen, Zahlen, Zitate, Quellen, Zusammenhänge und die sachliche Richtigkeit.
Die Redaktion entscheidet selbst über Inhalt, Überschrift, Darstellung und Veröffentlichung eines Beitrags und kann KI-generierte Inhalte verändern, ergänzen oder vollständig verwerfen.
Eine ausschließlich formale Prüfung, etwa eine reine Rechtschreib- oder Grammatikprüfung, gilt nicht als ausreichende redaktionelle Kontrolle.
3. Pressemitteilungen
Von Dritten zugesandte Pressemitteilungen bearbeitet und prüft die Redaktion eigenverantwortlich .
Werden Pressemitteilungen lediglich unverändert oder nur geringfügig redigiert übernommen, kennzeichnen wir sie als Pressemitteilung bzw. als solche erkennbare Übernahme.
Wenn die Inhalte journalistisch bearbeitet, strukturiert, gekürzt, ergänzt oder durch eigene Recherche eingeordnet sind, entscheidet die Redaktion über die geeignete Form der Quellenangabe.
Die Nutzung von KI bei der Bearbeitung einer Pressemitteilung führt nicht allein dazu, dass der veröffentlichte Beitrag als „KI-generiert“ gekennzeichnet sein muss.
4. Wann eine KI-Kennzeichnung erforderlich sein kann
Eine ausdrückliche Kennzeichnung nimmt die Redaktion vor, wenn ein veröffentlichter Beitrag im Wesentlichen durch KI erzeugt oder verändert wurde und keine ausreichende menschliche redaktionelle Überprüfung und Verantwortung gewährleistet ist.
Dies gilt insbesondere für Inhalte, bei denen die KI eigenständig wesentliche Tatsachen, Aussagen oder Bewertungen erzeugt hat, die nicht auf überprüften Quellen oder eigener redaktioneller Recherche beruhen.
Eine Kennzeichnung kann darüber hinaus freiwillig erfolgen, wenn dies aus Gründen der Transparenz gegenüber den Leserinnen und Lesern sinnvoll erscheint.
5. KI und journalistische Sorgfalt
KI-Systeme sind keine journalistischen Quellen. Von ihnen erzeugte Informationen werden nicht ungeprüft als Tatsachen übernommen.
Insbesondere bei aktuellen Ereignissen, Personenangaben, Zahlen, Zitaten, rechtlichen Fragen und anderen sensiblen Informationen ist eine Überprüfung anhand geeigneter Quellen erforderlich.
Die Redaktion trägt die Verantwortung dafür, dass durch die Verwendung von KI weder falsche Tatsachen noch erfundene Zitate, Quellen oder Zusammenhänge veröffentlicht werden.
6. KI-generierte Bilder und andere Medien
KI-generierte oder wesentlich KI-manipulierte Bilder dürfen nicht den Eindruck erwecken, eine tatsächliche Aufnahme eines Ereignisses oder einer Person zu sein.
Solche Bilder werden entsprechend ihrer Funktion und ihrem Charakter gekennzeichnet, insbesondere wenn sie als Symbolbild oder Illustration eingesetzt werden.
7. Transparenz
Die NGZ informiert ihre Leserinnen und Leser grundsätzlich über den redaktionellen Einsatz von KI. Die Information erfolgt auf Ebene der redaktionellen Grundsätze und – sofern im Einzelfall erforderlich oder journalistisch sinnvoll – unmittelbar am jeweiligen Beitrag.
Die bloße Verwendung eines KI-Werkzeugs zur Unterstützung redaktioneller Arbeitsabläufe führt nicht automatisch zu einer Kennzeichnung jedes einzelnen Beitrags.
8. Verantwortung
Unabhängig davon, ob ein Beitrag vollständig von einer Journalistin oder einem Journalisten verfasst, mithilfe von KI überarbeitet oder in Teilen durch KI erstellt wurde, gelten für die Veröffentlichung die journalistischen Grundsätze der NGZ.
Die letzte Entscheidung über die Veröffentlichung trifft die Redaktion.