
Zeigt den Kriegstreibern die Rote Karte!
Kreisverwaltung nicht zuständig für Datenübermittlung an die Bundeswehr
Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass er nicht für die Weitergabe personenbezogener Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zuständig ist. Zuletzt waren mehrere Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern bei der Kreisverwaltung eingegangen.
Ein Widerspruch gegen die Übermittlung entsprechender Meldedaten ist ausschließlich bei der jeweils zuständigen Meldebehörde – in diesem Fall bei den Städten – einzulegen. Der Widerspruch ist dort schriftlich zu erklären.
Gladbeck – 22.01.2026 – Kriegsdienst – Die NGZ zeigt hier dem Weg zur Wehrdienstverweigerung. So verweigerst Du den Kriegsdienst in Deutschland.
1. Antrag schreiben!
Schreibe einen formlosen Brief mit dem Betreff: „Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 GG“.
Der Text muss Pflichtangaben enthalten. Das sind: Name, Geburtsdatum, Adresse und Deine persönliche Gewissensbegründung. Die könnte z.B. so lauten: „Ich kann es ethisch nicht verantworten, an der Tötung anderer Menschen mitzuwirken.“ Darunter gehört dann Deine eigenhändige Unterschrift.
Dem Schreiben legst Du bei: eine Kopie Deines Personalausweises (beide Seiten) oder des Reisepasses. Alternativ reicht auch die Ausweisnummer im Anschreiben. Weiterhin gehört ein tabellarischer Lebenslauf dazu.
Die NGZ-News aus Gladbeck immer sofort auf das Handy?
Dann abonniere kostenlos den WhatsApp-Kanal
Die Gladbecker Zusammenfassung des Tages der NGZ?
Dann abonniere den kostenlosen Newsletter
Folgen Sie uns auf Facebook: NeueGladbeckerZeitung
2. Antrag abschicken!
Adresse: Das Karrierecenter der Bundeswehr deines Wohnortes. Die Adresse findest Du hier: www.bundeswehrkarriere.de. Klick auf den Menüpunkt: „Karrierecenter in Deiner Nähe“.
Den Brief versendest Du am besten per Einschreiben, damit Du einen Nachweis hast. Danach erhälst Du vom Karrierecenter der Bundeswehr eine Eingangsbestätigung und später die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.
3. Beratung und Hilfe bei der Kriegsdienstverweigerung
Kompetenter Ansprechpartner ist: DFG-VK-Deutsche Friedensgesellschaft. Bundesgeschäftsstelle Stuttgart. Webseite: kdv.dfg-vk.de. Telefon: 0711-65 29 62 46. E-Mail: office@dfg-vk.de.
Hier die Kontaktdaten für Gladbeck
DFG-VK NRW, Braunschweiger Str. 22, 44145 Dortmund,kdv-nrw@dfg-vk.de, Tel. o231/818032
Und merke Dir den Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Zur Startseite
| Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |



Hinterlasse jetzt einen Kommentar