In Gladbeck fehlen ca. 761 Plätze trotz Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz
02.08.2023 – KiTa-Plätze – Am gestrigen Tag startete das neue KiTa-Jahr. Wie in sehr vielen Kommunen unseres Landes stehen auch in Gladbeck nicht für alle Kinder KiTa-Plätze zur Verfügung. Wahrscheinlich sind es mehr als 700 Kinder, die in diesem Jahr keinen KiTa-Platz in Gladbeck haben werden. Es fehlen KiTas und Erzieherinnen und Erzieher.
Dennoch besteht für die Kinder ein Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz. Die problematische Situation ist den Kommunlpolitikerinnen und Kommunalpolitikern wie auch den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung dem Grunde nach bekannt. Die CDU-Ratsfraktion will konkret wissen, wie viele Kinder aktuell unversorgt sind und wie die Stadtverwaltung/ das Jugendamt mit dem Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz umgeht.
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Aus diesem Grunde hat die CDU nachstehende Anfrage zu den KiTa-Plätzen gestellt:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Sie haben den Ausbau der KiTa-Plätze in Gladbeck völlig zu Recht zu einem zentralen politischen Thema in unserer Stadt gemacht. Bereits in Ihrer Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2022 am 07.10.2021 haben Sie auf den Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz hingewiesen. „Immer noch können wir, wie fast alle Städte in Deutschland, nicht jeden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erfüllen. Wir arbeiten aber ehrgeizig daran, das zu ändern. Im letzten Jugendhilfeausschuss haben wir die mittelfristige Kita-Ausbauplanung vorgestellt. Allein in den letzten fünf Jahren haben wir unseren Aufwand für den Betrieb der Kitas von knapp 10 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro erhöht.“
761 Kinder in Gladbeck unversorgt
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich regelmäßig mit den verschiedenen Facetten des KiTa-Ausbaus. Am 14.03.2023 hat er auf Grundlage einer sehr detaillierten Beratungsvorlage die Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 beraten. Die Vorlage stellt fest: „Für das neue Kindergartenjahr sind aktuell 761 (**) Kinder (435 Ü3-Kinder und 326 U3-Kinder) unversorgt. Dies ist ein Zuwachs von 57 unversorgten Kinder. (**Stand Kita-Navigator 15.02.2023)
Die Verwaltung ist darauf bedacht, weitere und schnell zu realisierende Maßnahmen für eine Verbesserung des Platzangebotes zu schaffen.“ Für diesen Ausbau der KiTa-Plätze muss die Stadt Gladbeck ganz erhebliche Mittel aufwenden.
Rechtsanspruch auf KiTa-Platz ist einklagbar
Dabei ist Ihnen wie auch Ihrem Stellvertreter, dem Ersten Beigeordneten, bewusst, dass der Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz einklagbar ist. Dies ist durch Beschluss des VG Münster vom 09.06.2023 bekräftigt worden. Die Kommunalpolitischen Blätter (Juli 2023) fassen den Beschluss zusammen:
„Das zu betreuende Kind hat gegenüber der Stadt einen einklagbaren Anspruch auf Förderung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dem stehe nicht entgegen, dass nach den Angaben der Stadt eine Vielzahl der Kindertageseinrichtungen in Münster aufgrund der angespannten Personalsituation momentan keine zusätzlichen Plätze anbieten könne. Der Anspruch auf frühkindliche Förderung sei nicht auf den vorhandenen
Vorrat an Plätzen begrenzt, sondern letztlich auch auf die Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten gerichtet, bis ein dem Bedarf in qualitativer und quantitativer Hinsicht gerecht werdendes Angebot besteht.
Bereitstellungspflicht der Jugendhilfeträger
Es handele sich um eine unbedingte Bereitstellungs- bzw. Gewährleistungspflicht, der der Jugendhilfeträger nicht mit dem Einwand der Unmöglichkeit begegnen könne. … Für den Anspruch sei es auch unerheblich, ob die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verteilungsverfahrens vergeben worden seien. Denn das jeweilige Kind konkurriere nicht mit Gleichaltrigen um die wenigen Betreuungsplätze, sondern habe wie die Gleichaltrigen auch einen unbedingten Anspruch auf Gewährleistung der Förderung.“
Aus Sicht der CDU-Ratsfraktion stehen die überaus großen Anstrengungen der Stadt Gladbeck zur Schaffung ausreichender KiTa-Plätze außer Frage. Dennoch besteht ein nicht unerhebliches Delta zwischen den bestehenden und auf der Grundlage der Kinderzahl notwendigen Plätzen.
Deshalb stellen wir folgende Fragen:
1. Wie viele Kinder sind zum jetzigen Zeitpunkt für das Kindergartenjahr 2023/2024 noch unversorgt.
2. Wie vielen Eltern hat die Stadtverwaltung/das Jugendamt für das Kindergartenjahr 2023/2024 einen Ablehnungsbescheid zugestellt?
3. Was kann die Stadtverwaltung/das Jugendamt kurzfristig tun, um die Bedarfslücke weiter zu schließen?
4. Wie viele Eltern haben in den Jahren 2021 bis 2023 einen KiTa-Platz für ihr Kind mit dem Hinweis auf den Rechtsanspruch eingefordert? Wie ist die Stadtverwaltung/das Jugendamt in diesen Fällen verfahren?
5. Wie viele Eltern haben in Gladbeck in den Jahren 2021 bis 2023 zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen KiTa-Platz für ihr Kind den Klageweg beschritten? Wie haben die Gerichte in diesen Fällen geurteilt? Wie hat die Stadtverwaltung/das Jugendamt dann konkret einen KiTa-Platz zur Verfügung gestellt?
6. Wie vielen Eltern hat die Stadtverwaltung/das Jugendamt in den Jahren 2021 bis 2023 alternative Betreuungsangebote mit der Übernahme der Kosten gemacht? Wie viele Eltern haben ein alternatives Angebot angenommen?
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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