Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe!

Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe!
Im Plenum des Deutschen Bundestages werden neue Gesetze beschlossen.

DGHS kritisiert Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe Strasser/Castellucci et.al.

03.02.2022 – Kein neues Strafgesetz – Der Präsident der Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), RA Prof. Robert Roßbruch kritisiert scharf den am 27.1.2022 von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe als nicht verfassungsgemäß. „Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert.“ Dieses Recht, über das eigene Leben zu verfügen und dafür Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen, sofern sie angeboten wird, war im Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt worden.




Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe, das Helfende kriminalisiert

Damals wurde das bis dahin kurzzeitig (von Dezember 2015 bis Februar 2020) geltende Strafgesetz zu Fall gebracht, das nur Einzelfälle unter bestimmten Voraussetzungen tolerierte. „Zurzeit ist die alte Rechtslage wie vor 2015 wieder hergestellt. Eine Mehrheit der Menschen wünscht sich die Möglichkeit eines Notausganges, der nach klaren Kriterien beschritten werden kann, selbst wenn man ihn dann doch nicht benötigt“, sagt Roßbruch. Daher fordert er: Es darf kein neues Strafgesetz geben, das die Helfenden kriminalisiert.

Es darf keine Pflicht zur Beratung geben, wo keine Beratung gesucht wird. Auch darf es keine pauschalen gesetzlichen Wartefristen geben. Es darf keine Verpflichtung geben, zwei psychiatrische Untersuchungen nachweisen zu müssen. „Denn zum einem werden die Suizidwilligen nur sehr schwer einen Psychiater finden, der ihnen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu einem Suizid attestiert. Zum andern herrscht in großen Teilen der Psychiatrie noch die überkommene Einstellung vor, dass Suizidabsichten fast ausschließlich einen pathologischen Charakter aufweisen“, so Roßbruch.

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.2.2020 hat ausdrücklich verlangt, den Weg zum assistierten Suizid nicht zu verunmöglichen. Seitdem finden wiederholt organisierte Freitod-Begleitungen in Deutschland statt. Diese vermittelt beispielsweise der DGHS bzw. von anderen Organisationen oder Einzelpersonen durchgeführt. Roßbruch betont: „Sorgfaltskriterien und Transparenz sind dabei elementar. Nur wenn das Thema nicht erneut in eine Grauzone geschoben wird, kann Missbrauch jedweder Art vorgebeugt werden. Das ist im Sinne der betroffenen Menschen und hoffentlich auch der Politik.“

Erstveröffentlichung auf der Webseite der DGHS


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