
Verzögerung bei Auszahlung von Sozialleistungen im Kreis RE
Auszahlung erfolgt am Montag
Gladbeck – 01.05.2025 – Geld – Stellen Sie sich vor, dass Sie am Freitag für das Wochenende Lebensmittel für Ihre Familie kaufen wollten. An der Supermarktkasse wird die Karte zurückgewiesen, weil kein Geld auf dem Konto ist. Das ist am letzten Freitag einigen Empfängern von Sozialleistungen so ergangen.
Seit dem 1. April 2025 ist der Kreis Recklinghausen für die Auszahlung sogenannter delegierter Leistungen nach dem SGB XII sowie Teilen der Bildungs- und Teilhabeleistungen verantwortlich. Dieses Geld muss der Kreis eigentlich pünktlich überweisen.
Im Zuge dieses neuen Verfahrens kam es am Freitag, den 30. Mai, zu einer einmaligen Verzögerung bei der Ausführung eines regulären Zahlungslaufs. Auch viele Gladbecker waren betroffen.
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Übers Wochenende hatte viele kein Geld zur Verfügung
Ursache war ein fehlerhafter Übertragungsprozess, der nicht wie vorgesehen abgeschlossen wurde. Trotz intensiver Bemühungen, die Zahlung noch am selben Tag auf den Weg zu bringen, war eine beschleunigte Bearbeitung über die Hausbank nicht mehr möglich.
Die Zahlungen werden deshalb am nächstmöglichen Bankarbeitstag, dem Montag, 2. Juni, ausgeführt. Für die Empfängerinnen und Empfänger entstehen keine finanziellen Nachteile. Alle Beträge werden vollständig und ohne Abzüge angewiesen.
Zur Vermeidung künftiger Verzögerungen hat die Kreisverwaltung umgehend eine interne Prüfung des Ablaufs eingeleitet. „Wir bedauern die Verzögerung sehr. Auch wenn es sich um einen Einzelfall handelt, nehmen wir diesen sehr ernst“,so Kreisdirektor Dominik Schad. „Die Menschen, die auf soziale Unterstützung angewiesen sind, müssen sich auf uns verlassen können. Wir haben daher alles Mögliche in die Wege geleitet, damit dieser Ablauf künftig störungsfrei bleibt.“
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