Illegaler Anbau in Alt-Rentfort

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Illegaler Anbau in Alt-Rentfort
In dieser Siedlung in Alt-Rentfort entstand der Schwarzbau

In Rentfort baute jemand ohne Genehmigung an

18.02.2021 – Illegaler Anbau – Wird nun der Rat den Bebauungsplan 82 in Alt-Rentfort ändern um einen Schwarzbau (ohne Baugenehmigung) nachträglich genehmigen zu können? Das jedenfalls wollen 70 Anwohner, die an die Bürgermeisterin schrieben und die Situation schilderten.

Die Siedler schreiben: „Einige Familien haben in den vergangenen Jahrzehnten etwas mehr Raum geschaffen und alte Gartenschuppen umgenutzt. Jahrzehnte wurden die kleineren Veränderungen von der Stadt akzeptiert. Nun geht aktuell die städtische Bauordnung hiergegen vor und hat angekündigt, gegen alle Erweiterungen/Umnutzungen vorzugehen.“
Die Betroffenen seien in großer Sorge, heißt es in dem Schreiben, ihnen drohe die Stadt zum Teil sechsstellige Bußgelder an.

Illegaler Anbau ohne Genehmigung

Was ist passiert? Da kaufte 2017 ein Mitarbeiter der Bauverwaltung der Stadt Gladbeck in Alt-Rentfort ein Zechen-Mittel-Haus mit ca. 70 qm Wohnfläche, baute einen langen Anbau an und hatte keine Baugenehmigung. Für nur rund 60.000 Euro gingen solche Häuser bisher über den Tisch, denn wer will schon auf 70 Quadratmetern wohnen. Vor über 100 Jahren, so alt sind die Häuser dort, war man damit zufrieden, heutzutage nicht mehr.




Pech, dass es noch vor der Fertigstellung eine anonyme Anzeige gab. Folglich musste die Bauverwaltung reagieren und verlangte den Rückbau. Das wiederum spornte den Bauherren an, der in seinem künftigen Wohnumfeld nun 70 Unterschriften sammelte um seine Nachbarn hinter sich und sein Bauvorhaben zu bringen. Mehr oder weniger offen wurde kolportiert, dass auch einige Nachbarn ihre Anbauten (die z.T. länger als 10 Jahre stehen) abreißen müssten.

Der Vater des jungen Bauherren, Ulrich Roland Ex-Bürgermeister – einst ein mächtiger Mann in der Stadt, soll mehrmals versucht haben lautstark die Genehmigung einzufordern, was ihm aber nicht gelang. Nun wird versucht, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, um doch noch ans Ziel zu kommen. Doch Dr. Kreuzer, der Baudezernent, soll schon abgewunken haben. Noch vor einem halben Jahr, als der einst mächtige Mann noch mächtig war, hatte Dr. Kreuzer seine Not mit dem Vorgang – blieb aber hart und gesetzestreu.

Lesen Sie hier die Fortsetzung: Schwarzbau – Amnestie für alle oder Abriss?


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2 Kommentare

  1. Ein „Flug“ über die Siedlung Alt-Rentfort mit Google Earth und vergleichbaren Instrumenten zeigt, dass die Nutzung der wunderschönen, privaten Freiflächen hinter den Häusern von vielen Siedlungsbewohnern in ausgesprochen kreativer Weise verfeinert worden ist. In den Gärten stehen Schwimmbassins und vielgestaltige Hütten und Überdachungen für alle möglichen Garten- und Freizeitaktivitäten. Bei ihrer Beurteilung sollte die Stadt großzügig sein. Denn die Bauten sind – jedenfalls auf den ersten Blick von oben – meistens leichtgewichtig; sie dienen der verbesserten Nutzung der Grünflächen zur Erholung im Freien und nicht ihrer Zweckentfremdung.
    Anders sieht es im Fall Roland aus. Hier wird eine Gartenfläche missbraucht und entwertet, um eine Wohnimmobilie zu errichten, die das Haus aus an der Straßenfront weitgehend ersetzen soll. Das schmälert die einmalige Gartenlandschaft der Siedlung in nicht gemeinverträglicher Weise. Ein solcher Bau mit Betonfundamenten, festen Steinwänden und Dächern ist ohne die erforderliche Bauerlaubnis ein Schwarzbau. Grundsätzlich hat ihn der Bauherr zu beseitigen, wenn er sie gegen die Vorschriften des geltenden Bauordnungsrechts und die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens beizubringenden Pläne eines vorlageberechtigten Architekten samt den Berechnungen eines Statikers hat erstellen lassen.
    Offenbar ist Bauherr Roland nicht in der Lage, solche Nachweise wenigstens nachträglich zu liefern. Die von ihm eilfertig veranstaltete Unterschriftenaktion ist eine Verzweiflungstat. Für die Beurteilung seines Schwarzbaus kommt es nämlich nur am Rande darauf an, dass der Neubau dem geltenden Bebauungsplan entspricht. Gleichbehandlung im Unrecht nach dem Muster „ich habe zwar im Supermarkt geklaut, möchte aber nicht bestraft werden, weil das alle machen“ gibt es bei uns nicht.
    Von besonderer Pikanterie ist, dass der Vater des Bauherrn der Gladbecker Ex-Bürgermeister ist. Er war zu Amtszeiten offenbar nicht nur informiert, sondern hat vergeblich, aber „lautstark“ versucht, den Bau seines Sohnes an den Vorschriften vorbei legalisieren zu lassen. Dass Sohn Roland selbst leitender Mitarbeiter des Bauamtes ist, sich jetzt aber als schuldlos darzustellen versucht, ist grotesk. Entweder er hat von seinem Job keine Ahnung, oder er hat sich seinen „Heim-Vorteil“ bewusst zu erschleichen versucht.
    Die Sache zeigt konkrete Anhaltspunkte für Gefälligkeiten unter Freunden, für „Schmieren“ von Beteiligten und für den Verdacht von Straftaten aus dem Bereich der Korruption. Außerdem liegt es nicht allzu fern, dass der Schwarz-Bau, für den offenbar kein Unternehmer geradesteht, mit steuerrelevanter Schwarz-Arbeit einhergeht. Das alles zu beurteilen wird nicht mehr Aufgabe der Gladbecker Stadtverwaltung und Kommunalpolitik sein. Es ist Sache der zuständigen Landesbehörden.

    • Gegen den Bauherrn sollte man wegen aller in Betracht kommenden Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten ermitteln. Des Weiteren ist der Abriss des illegalen Anbaus unumgänglich.

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