Höheren Kontroll-Druck fordert die IG BAU im Kreis Recklinghausen

Höheren Kontroll-Druck fordert die IG BAU im Kreis Recklinghausen
Der Zoll kontrolliert Baustellen um zu prüfen, ob wirklich der geltende Mindestlohn gezahlt wird. Foto: IG BAU

Dortmunder Zoll: 237 Baufirmen im ersten Halbjahr 2021 kontrolliert

13.01.2022 – Höheren Kontroll-Druck – Unsaubere Praktiken im Visier: Das Hauptzollamt Dortmund, das auch für den Kreis Recklinghausen zuständig ist, hat im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres 932 Arbeitgeber in der Region kontrolliert. Im Fokus der Fahnder dabei: illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und Verstöße gegen geltende Mindestlöhne. Allein Baufirmen bekamen 237 Mal Besuch von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilt. Die IG BAU beruft sich dabei auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne).




609 Verfahren, weil der Mindestlohn unterschritten wurde

Demnach hatten es die Dortmunder Zöllner häufig mit Tricksereien beim Lohn zu tun: In der ersten Jahreshälfte leiteten die Beamten in der gesamten Region 609 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Etwa weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Hierbei hat der Zoll Bußgelder in Höhe von rund 597.000 Euro verhängt – davon 64.900 Euro gegen Bauunternehmen.

„Die Zahlen zeigen, dass es viele Firmen mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen. Sowohl bei den speziellen Branchenmindestlöhnen wie auf dem Bau als auch beim gesetzlichen Mindestlohn“, kritisiert Georg Nießing, Bezirksvorsitzender der IG BAU Emscher-Lippe-Aa. Der Gewerkschafter begrüßt die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin, das gesetzliche Lohn-Minimum auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Allein im Kreis Recklinghausen dürften damit die Einkommen Tausender Menschen spürbar steigen.

Personal beim Hauptzollamt muss aufgestockt werden!

Allerdings müsse der Staat sicherstellen, dass sich die Firmen auch an die Vorschriften hielten – und für einen „höheren Kontroll-Druck“ sorgen. Das gelinge jedoch nur, wenn die FKS beim Hauptzollamt Dortmund personell erheblich aufgestockt werde.

„Klettert der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro und bleibt es gleichzeitig bei der bisherigen Kontrollquote, ist die Gefahr für Arbeitgeber, bei Mindestlohnverstößen ertappt zu werden, verschwindend gering. Da muss man dann schon von reinen ,Placebo-Kontrollen‘ sprechen“, so Nießing. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts würden in Deutschland 7,2 Millionen Beschäftigte von einer Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro profitieren. „Das sind 7,2 Millionen Lohntüten, auf die der Staat zusätzlich einen Blick werfen muss“, betont Nießing.

Staatliches Zuständigkeits-Wirrwarr ist zu beenden

Die IG BAU kritisiert zudem ein „staatliches Zuständigkeits-Wirrwarr“ bei den Kontrollen. Das führe häufig dazu, dass Missstände ungeahndet blieben. So seien etwa die Arbeitsschutzbehörden, die über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Standards bei Unterkünften ausländischer Beschäftigter wachen, personell unterbesetzt. Außerdem hätten sie im Zuge der Pandemie weitere Aufgaben – wie die Kontrolle der Homeoffice-Verordnung – bekommen. Die FKS des Zolls hingegen kümmere sich um die Prüfung von Lohn- oder Steuerabrechnungen. Bei Verstößen verhänge die FKS zwar Sanktionen gegen die Firmen. Bauarbeiter müssten sich dann aber um den Lohn, um den man sie geprellt hat, selbst kümmern.

IG BAU verlangt höheren Kontroll-Druck, wenn der Mindestlohn auf 12 Euro steigt

„Perspektivisch brauchen wir eine staatliche Arbeitsinspektion, die als übergeordnete Behörde die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und Sozialvorschriften sicherstellt“, fordert Nießing. Eine solche „Arbeitskontrolle aus einer Hand“ habe sich etwa in Frankreich und Spanien bewährt. Entscheidend sei hierbei, die Tarifpartner zu beteiligen: „Wenn Gewerkschaften oder Betriebsräte Hinweise an die Arbeitsinspektion herantragen, muss dies ebenfalls zu Ermittlungen führen“, so Nießing. Außerdem müsse die Behörde etwa bei Mindestlohnverstößen Nachzahlungen an Beschäftigte veranlassen dürfen.

Die IG BAU setzt sich zugleich dafür ein, auffällig gewordene Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen. „Wir brauchen ein ,Sündenregister‘ für Schwarzarbeit – eine öffentliche Kartei, in der die Betriebe stehen, deren Geschäftsmodell auf illegaler Beschäftigung und Lohn-Prellerei beruht“, unterstreicht Nießing.

Webseite der IG BAU


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