Halloween-Streiche sollten in Gladbeck „harmlos“ sein

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Halloween-Streiche in Gladbeck "harmlos"
Die Gespensterverkleidung gilt allgemein als "Harmlos". Foto: Pexels.com

Stadtverwaltung Gladbeck mahnt zu verantwortungsvollem Verhalten an Halloween

Gladbeck – 30.10.2025 – Halloween-Streiche – Jedes Jahr sorgt Halloween für viel Spaß bei Kindern und Jugendlichen, leider aber auch immer wieder für Ärgernisse und Schäden. Die Stadtverwaltung Gladbeck möchte daher vor dem 31. Oktober darauf hinweisen, dass nicht alle Halloween-Streiche harmlos sind und manche Handlungen strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Der Brauch, von Haus zu Haus zu ziehen und Süßigkeiten zu erbitten, ist längst auch bei uns weit verbreitet. Doch was für viele ein fröhlicher Spaß ist, kann schnell Grenzen überschreiten.

Ungeklärt ist …

… allerdings, ob es sich bei Halloween um einen katholischen oder evangelischen „Feiertag“ handelt.


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Das Bewerfen von Häusern mit Eiern, das Zünden von Böllern oder das Verursachen von Sachschäden sind keine Streiche, sondern Straftaten. Eine beschädigte Hauswand kann leicht Kosten in Höhe mehrerer tausend Euro verursachen. Eltern und Erziehungsberechtigte haften in solchen Fällen für den entstandenen Schaden.

Halloween-Gegner verlor vor Verwaltungsgericht GE

Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk und Böllern zu Halloween nicht erlaubt ist. Nach dem Sprengstoffgesetz dürfen Privatpersonen Feuerwerk ausschließlich zum Jahreswechsel oder mit ausdrücklicher Ausnahmegenehmigung abbrennen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Stadt Gladbeck appelliert insbesondere an Eltern, mit ihren Kindern über die Regeln und Grenzen des Halloween-Brauches zu sprechen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Halloween für alle Beteiligten ein fröhliches und unbeschwertes Fest bleibt – ohne Ärger, Schäden oder rechtliche Folgen.

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