
Kommunalpolitiker Kruse stellte „Ungereimtheiten“ fest
23.11.2022 – Grundstückswerte – Die Erhebung der Daten für die Neubewertung der Grundsteuer ist offensichtlich um eine Kapriole reicher. Der sachkundige Bürger im Rat der Stadt Gladbeck, Franz Kruse (Die Linke), hatte bemerkt, dass Verkehrswerte für landwirtschaftliche Grundstücke in Gladbeck „größtenteils unplausibel hoch“ seien.
Angaben der Grundstückswerte sind auf der Webseite des Landes NRW zu hoch
Kruse fiel bei der Abgabe seiner Grundsteuererklärung auf, dass das Land NRW sein eigenes Grundstück viel zu hoch bewertet. „Solche Grundstückswerte für landwirtschaftliche Flächen sind in Gladbeck unrealistisch“, so Kruse. Er weiß, dass solche Preise am Grundstücksmarkt nur für die allerbesten Parzellen zu erzielen sind. In der letzten Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Bauausschusses (nichtöffentlich) wurde auch von anderen Fraktionen anerkannt, dass die Verkehrswerte, die Gladbecker Steuerzahler bei Ihrer Grundsteuererklärung für landwirtschaftliche Grundstücke im Internet auf der Seite des Landes NRW auffinden, größtenteils unplausibel hoch sind. Der Ausschuss hat das Thema vertagt, weil kein Vertreter des Grundstücksausschusses (trotz Ladung) anwesend war, um eine Stellungnahme abzugeben. Die schriftliche Einlassung war nicht zufriedenstellend.
Die Linke stellt Dringlichkeitsantrag
Weil das Thema nicht – wie zu erwarten gewesen wäre – auf der Tagesordnung der kommenden Ausschusssitzung steht, hat Die Linke nun einen Dringlichkeitsantrag gestellt. Denn die übernächste Sitzung findet erst nach der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung (31.01.2023) statt. Bürger müssen aktuell ihre Daten zur Grundsteuererklärung abgeben. Sie müssen befürchten, dass diese überhöhten Grundstückspreise in Zukunft bei der Berechnung der Grundsteuer angewendet werden. „Ungewissheit besteht darüber, so Die Linke, ob und wie, wenn die zu hohen Verkehrswerte einmal in der Erklärung abgegeben wurden, diese sich auf die Höhe der Grundsteuer auswirken und ob es möglich sein wird sich gegen einen Steuerbescheid auf Grundlage dieser falsch interpolierten Daten zu wehren.“ Es sei nicht hinzunehmen“, dass zuerst Fakten auf Basis unzutreffender Berechnungsgrundlagen geschaffen werden, und Betroffene dies in der Zukunft ausbaden müssen“, heißt es in dem Dringlichkeitsantrag für den diesmal öffentlichen Teil des Ausschusses, der am 24. November tagt.
Sitzung: Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Bauausschusses
Datum: 24.11.2022
Uhrzeit: 16:00 Uhr
Raum: Innovationszentrum Wiesenbusch, Gladbeck
Link zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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