
Aufkommensneutralität ist in Gladbeck nicht gegeben
Gladbeck – 10.11.2025 – Grundsteuereinnahmen – In Mai 2025 titelten wir: „Grundsteuereinnahmen in Gladbeck nach Reform nicht höher„. Das geschah aufgrund einer Presseanfrage bei der Stadt Gladbeck. Noch vor fünf Monaten erhielten wir die Auskunft, dass die Reform der Grundsteuer für Gladbeck aufkommensneutral sei.
Jetzt heißt es, dass die Mindereinnahmen rund 500.000 Euro betragen. Soviel zur Halbwertzeit von guten Nachrichten! Oder war die „gute Nachricht“ etwa geschönt, weil die Kommunalwahl bevor stand? Die halbe Million Euro fehlt nicht nur in 2025, sondern natürlich auch jeweils in den Folgejahren.
Die Gladbecker können also nicht aufatmen – die Grundsteuerhebesätze in Gladbeck werden sehr wahrscheinlich steigen. Das trifft nicht nur die Hausbesitzer, sondern auch alle Mieter, denn die Grundsteuer wird auf die Nebenkosten umgelegt.
Derzeit gelten (seit dem 1.1.2025) folgende Hebesätze:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 345 %
Grundsteuer B1 (Wohngrundstücke) 929 %
Grundsteuer B2 (Nichtwohngrundstücke) 1.673 %
Durch die Grundsteuerreform sind im vergangenen Jahr alle Immobilien neu bewertet worden. Dabei gab es in vielen Einzelfällen, im Vergleich zur alten Bewertung, Abweichungen nach oben oder unten. Doch im „Schnitt über alle Zahlungspflichtigen wichen die Grundsteuereinnahmen der Stadt Gladbeck aus den neu bewerteten Immobilien im Mai 2025 nur um o,8 Prozentpunkte von den bisherigen Einnahmen ab“, schrieb uns die Stadt Gladbeck. Das sieht nun ganz anders aus!
Die wesentliche Anforderung, nämlich die, dass die Reform aufkommensneutral sein soll, ist damit zumindest in Gladbeck nicht erreicht.
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Die Grundsteuereinnahmen der Stadt Gladbeck sehen im Einzelnen so aus
Für das Jahr 2024 verzeichnete die Stadt Gladbeck einen Ertrag von ca. 23.000 Euro bei der Grundsteuer A und ca. 18,0 Mio. Euro bei der Grundsteuer B. In 2024 wurde noch nicht Wohngrundstücken (B1) und Nichtwohngrundstücken (B2) unterschieden.
Im Mai 2025 prognostizierte die Stadt für das Haushaltsjahr 2025 Einnahmen von rund 18.000 Euro bei der Grundsteuer A sowie insgesamt rund 17,9 Mio. Euro bei der Grundsteuer B – davon etwa 12,4 Mio. aus Wohngrundstücken (B1) und 5,5 Mio. Euro aus Nichtwohngrundstücken (B2). Zu beachten ist, dass diese Werte auf dem damaligen Datenstand beruhen und sich durch fortlaufende Anpassungen noch veränderten.
Aus der alten Grundsteuer B1 (Wohngrundstücke) 929 % wurden also 12,4 Mio. Euro generiert und aus der neuen Grundsteuer B2 (Nichtwohngrundstücke) 1.673 % erzielte die Stadt Gladbeck 5,5 Mio. Euro. Das bedeutet, dass es nur deshalb zur Aufkommensneutralität kommt, weil Mindereinnahmen aus der B1-Steuer zu 929 % durch Mehreinnahmen aus der B2-Steuer zu 1,673 % kompensiert werden. Ohne die Differenzierung in B1 und B2 hätte die Stadt Gladbeck (wenn es nur die B1-Steuer wie bis 2024 geben würde) Einnahmeverluste in Millionenhöhe und müsste die Grundsteuer anheben.
Die Entwicklung zeigt, dass die Stadt Gladbeck nach und nach korrigierte Grundlagenbescheide des Finanzamts erreicheten. Diese wiesen zumeist Korrekturen nach unten – aber auch nach oben – aus. Eine belastbare Prognose zur finalen Ertragshöhe ließ sich daher im Mai noch nicht seriös treffen.
Aufkommensneutralität bei den Grundsteuereinnahmen angekündigt, aber nicht gegeben
Im Mai 2025 gab es eine Abweichung von rund –140.000 Euro, was einer Differenz von rd. 0,8 Prozent entsprach. Damit bewegten sich die prognostizierten Erträge sehr nah an der angestrebten Aufkommensneutralität.
Jetzt fehlen 500.000 Euro jährlich, das sind 2,85 %.
Ob es eine Anpassung der Hebesätze für das Jahr 2026 gibt, wird der neue Stadtrat entscheiden. Die Stadt Gladbeck rechnet damit, dass sich die wertmäßigen Berichtigungen durch das Finanzamt auch noch in das kommende Jahr hinein fortsetzen.
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