Stallpflicht für Geflügel ab sofort in Castrop-Rauxel und Herne
28.01.2022 – Geflügelpest – Nach mehreren Fällen der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort auch in Castrop-Rauxel und Herne Aufstallpflicht für Geflügel. Die beiden Städte liegen in der Überwachungszone, nachdem ein Fall von Geflügelpest in Dortmund nachgewiesen wurde.
Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt in Castrop-Rauxel und in Herne für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Hausgeflügel-Bestände. Ab dem 29. Januar 2022 gilt eine Allgemeinverfügung. Danach dürfen alle Halterinnen und Halter von Geflügel in diesen Städten mit sofortiger Wirkung Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten. Das gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse. Sie müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen (z.B. Schutzvorrichtung, Voliere).
Geflügelpest: Kontakt mit Wildvögeln ist zu verhindern!
Der Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel ist zu verhindern. Daher dürfen Geflügelhalter ihre Tiere grundsätzlich nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind. Es darf auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, das für Wildvögel zugänglich ist. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich zu lagern.
Der Kreis Recklinghausen hat auf seiner Internetseite www.kreis-re.de/tierseuchen eine Checkliste hinterlegt, mit der die Geflügelhalter selber kontrollieren können, ob sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen einhalten.
Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen. Anmeldeunterlagen finden sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer. Das Veterinäramt bittet um zeitgleiche Übermittlung einer Kopie der Anmeldung an fd39@kreis-re.de oder per Fax an 02361/532227, damit die Daten sofort auch in der Kreis-Datenbank auf dem aktuellen Stand sind.
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