22 Euro für den Bescheid über Gebührenbefreiung von 25 Euro
Marl – 16.01.2025 – Gebührenwahnsinn – Alle Welt klagt darüber, dass in den sozialen Medien viel politischer Unfug verbreitet wird. „Fake-News“ ist ein gängiger Begriff geworden. Nun befinden wir uns im Bundestagswahlkampf, viele Parteien drängen mit Infotischen auf die Straße und stellen sich jenseits sozialer Medien den Fragen der WählerInnen. Das sollte doch den Verantwortlichen in den Rathäusern entgegen kommen. Sie sollten das unterstützen, statt den Parteien Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
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Gebührenwahnsinn ist nicht nachzuvollziehen
Was ist geschehen? Die Partei BSW – Bündnis Sahra Wagenknecht hat in der Stadt Marl drei Anträge auf Sondernutzung gestellt. Zweimal ging es um Infostände und einmal um das Plakatieren. In der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Marl“ steht, dass ein qm „Nichtkommerzielle Werbe- und Verkaufsstände, Informationsstände 2,50 € je qm“ kostet. Bei einem Infostand von 10 qm wären somit 25 Euro fällig.
An anderer Stelle, im § 12 Gebührenfreiheit, heißt es im Absatz (2) Über die Befreiung nach Absatz 1 hinaus sind von der Entrichtung einer Gebühr befreit:
Die politischen Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, caritative Verbände und gemeinnützige Organisationen, sofern die Benutzung unmittelbar der Durchführung ihrer parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, caritativen oder gemeinnützigen Aufgaben dient und nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft.
Nun schlägt die Bürokratie in Marl zu
Das BSW hatte wie oben beschrieben drei Anträge gestellt und im Glauben an den Befreiungstatbestand in der Satzung, auch mit einer Befreiung gerechnet. Verwundert waren die Antragsteller dann, als ihnen Rechnungen über 66 Euro (drei mal 22 Euro) ins Haus flatterten.
Die Stadt Marl erhebt nämlich für die Gewährung des in der Satzung genannten Befreiungstatbestandes pro Antrag eine Gebühr von 22 Euro. Also eine Gebühr für die Befreiung von der Gebühr, die fast so hoch ist, wie die Gebühr selbst. Konkret: dafür, dass das BSW 75 Euro laut Satzung nicht zahlen muss, werden 66 Euro an Gebühren berechnet.
Man kann vermuten, dass diese Gebührenpraxis in Marl (aus keiner anderen Kreisstadt ist so etwas bekannt) auch alle anderen Parteien betrifft. Während die großen Parteien das aber aus der Westentasche zahlen können, sind solche finanziellen Hürden für kleine, neue Parteien ein Problem.
Was die Verantwortlichen sich dabei gedacht haben, wissen wohl nur sie selbst. Nachvollziehen kann das kein normal denkender Mensch.
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