Falsche Preisauszeichnung in Gladbecker Baumarkt

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Falsche Preisauszeichnung in Gladbecker Baumarkt
Kunden aufgepasst! In einem Gladbecker Baumarkt sind die Kassenpreise höher als am Regal genannt. Foto: Neue Gladbecker Zeitung

Wenn die Preise am Regal nicht mit der Kasse übereinstimmen

20.05.2022 – Falsche Preisauszeichnung –

Ein Kommentar von Ralf Michalowsky

Der Baumarkt meines Vertrauens hat mich heute schwer enttäuscht. Gleich zwei Artikel die ich kaufen wollte, waren an der Kasse jeweils zwei Euro teurer als am Regal ausgezeichnet. Beim Preis des einen Artikels von 5,99 Euro (am Regal) macht das immerhin einen Aufpreis von 33 %. Der andere Artikel sollte am Regal 7,99 Euro kosten – an der Kasse wollte man 9,99 Euro haben, also 25 % mehr.


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Aus Lebensmittelsupermärkten ist das bekannt. Wer merkt sich schon alle Preise, bei 30 bis 40 verschiedenen Artikeln. Viele Kunden behelfen sich damit, stichprobenartig den Kassenzettel zu kontrollieren. Doch in der Regel merken sie nur, wenn ein Artikel doppelt gebucht wurde. Eine echte Preiskontrolle ist kaum möglich. Doch wenn man nur zwei Artikel kaufen will hat man eine bessere Chance.

Falsche Preisauszeichnung: Riesige Unterschiede zwischen Auszeichnung und Kasse

In meinem Fall war ich sofort stutzig geworden, als ich den Endpreis an der Kasse hörte. Auf meinen Einwand hin, dass ich etwas anderes errechnet hätte, schickte mich die Kassiererin zum Regal zurück, damit ich mich vergewissern könne. Ich Blödmann lief dann durch den riesigen Laden bis in die Elektroabteilung. Ich „vergewisserte“ mich, machte ein Handyfoto des Preisschildes und wanderte zur Kasse zurück. Stolz zeigte ich das Foto, worauf die (andere) Kassiererin meine, dass viele Preise angehoben würden. Das sei in der Kasse bereits einprogrammiert, doch die Kollegen in den Abteilungen hätten das noch nicht komplett umgesetzt. Aber den Artikel würde ich für 5,99 Euro bekommen.

Ich glaube schon, dass alles gut wird, doch für den 7,99 Euro-Artikel wollte die Dame 9,99 Euro haben. Auf dem Rückweg von der Elektroabteilung bin ich durch die Werkzeugabteilung gelaufen und hatte mich noch einmal „vergewissert“, dass das Lötzinn auch wirklich mit 7,99 Euro ausgezeichnet war. Es war so!

Der Kollege sagt 9,99 Euro

Inzwischen war ich zur Info abgeschoben worden. Die Dame rief in der Abteilung an und erhielt die Auskunft 9,99 Euro! Es bliebe bei dem Preis, meinte sie. Jetzt wurde es mir aber zu bunt! Ich habe beide Artikel nicht gekauft. Ein freundlicher Nachbar hat inzwischen ausgeholfen – kostenlos!

Falsche Preisauszeichnung: wie ist denn die Rechtslage?

Es gilt der an der Kasse hinterlegte Betrag, nicht der am Regal ausgezeichnete Preis. Mit Preisschildern ist es wie mit Angeboten im Schaufenster oder Internet: Sie laden Kunden lediglich zum Kauf ein. Das erscheint allerdings nicht sehr verbraucherfreundlich.

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt unter anderem, wie Händler Preise gegenüber Kunden anzugeben haben. Gemäß der Preisangabenverordnung müssen Preise immer eindeutig und wahrheitsgemäß der jeweiligen Ware zugeordnet werden können.

Wird gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, so liegt im rechtlichen Sinne ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, also zum Beispiel ein Verstoß gegen das Verbot irreführender Werbung. In diesen Fällen haben Konkurrenten und Verbraucherverbände das Recht, gegen den Verstoß vorzugehen und abzumahnen. Wir als Endverbraucher können uns allerdings nicht auf die Wettbewerbsverletzung berufen, da wir keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche besitzen und demnach nicht klagebefugt sind.

Gesetzesänderung kommt am 28. Mai

Das neu beschlossene Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, welches am 28. Mai 2022 in Kraft treten soll, gibt dem Verbraucher einen Anspruch auf Schadensersatz in Fällen von Verletzungen von Verbraucherinteressen durch unlautere geschäftliche Handlungen.

Naja, bei einem Streitwert von 4 Euro wäre es schon sehr vermessen zu klagen. Da sucht man sich doch lieber einen anderen Baumarkt seines Vertrauens.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

3 Kommentare

  1. Online liegt der Fall noch ganz anders:

    Wenn ich etwas für 18,90 in den Warenkorb lege und dann bestelle, muss ich auch nur 18,90 bezahlen. Wenn ich auf Rechnung bestelle und mir dann eine Rechnung für 28 € ins Haus flattert obwohl es auf der Webseite nur 18,90 kosten sollte, habe ich aufgrund des Fernabsatzgesetzes ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware.

    Hier von einer „Falle“ zu sprechen stellt den eindeutigen Vorwurf einer absichtlichen Täuschung dar.

  2. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, davor ist niemand gefeit. Natürlich ist das Ganze ärgerlich, gleichzeitig dürfte es ein großer Schritt sein von menschlichem Fehler hin zu Vorsatz. Vielleicht mal mit der Filialleitung das Gespräch suchen, dann dürften sich viele Dinge schnell aufklären. Leider geht man auch heutzutage eher mit einer vermeintlich schlechten Erfahrung eher im Internet oder bei Bekannten hausieren, statt das Thema sachlich an Ort und Stelle zu klären.

  3. ONLINE kann auch die Falle lauern:
    Druckerpatrone für meinen Drucker; angeblich 18,90
    vorsichtshalber nachgefragt beim Anbieter weil mir das als viel zu günstig vorkam !
    antwort kam prompt; nunmehr sollte meine Patrone 28… kosten x 2 Stück
    dann hab ich mich dankend an den anbieter gewand und nichts bestellt;
    Ich weiß, dass die Druckerpatrone preislich nach oben geschossen sind. aber so geht’s nicht !

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