Wahl zum Kreisdirektor: Gericht lehnt Eilantrag ab
12.01.2024 – Dominik Schad – Die Kreisverwaltung Recklinghausen gewinnt das Eilverfahren, das der ehemalige Kreisdirektor Roland Butz gegen die erneute Kreisdirektor-Wahl im Oktober 2023 eingereicht hatte. Dies teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Beschluss heute mit. Das Gericht vertritt die rechtliche Auffassung, dass das zweite Stellenbesetzungsverfahren ordnungsgemäß und fehlerfrei durchgeführt wurde.
Es sei für das Gericht, entgegen der Auffassung des ehemaligen Kreisdirektors, nicht ersichtlich, dass der Kreis Recklinghausen den Anspruch auf chancengleiche Behandlung verletzt habe, indem er die im Rahmen des ersten Stellenbesetzungsverfahrens über den ehemaligen Kreisdirektor geäußerten Werturteile der Personalagentur nicht widerrufen habe. Der Kreistag habe sich im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens in geeigneter Weise einen umfassenden Eindruck von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber verschaffen können.
Die Stelle des Kreisdirektors kann demnach nun der Wahlsieger Dominik Schad besetzen. „Der Kreistag hatte in zwei Wahlen unmissverständlich seinen ausdrücklichen Wunsch nach einem Wechsel auf der Position des Kreisdirektors deutlich gemacht. Mehrheitlich hatte man sich für einen Kandidaten entschieden, der im Verfahren durch sein Engagement, seine Ideen und seine Persönlichkeit überzeugt hat. Ich bin dankbar, dass das Verwaltungsgericht nun Klarheit geschaffen hat und eine sehr bedeutsame Position in der Kreisverwaltung endlich besetzt werden kann“, so Landrat Bodo Klimpel. Roland Butz kann mit einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.
Hintergrund:
Die Stelle des Kreisdirektors war aufgrund eines Beschlusses des Kreistags vom 19. September 2022 ausgeschrieben worden. Insgesamt standen zum Ende des Auswahlverfahrens drei Kandidaten zur Verfügung, die die formalen Voraussetzungen für das Amt des Kreisdirektors erfüllten.
Mit großer Mehrheit hatte der Kreistag Dominik Schad im März für acht Jahre zum allgemeinen Vertreter des Landrates gewählt. In geheimer Wahl votierten 52 Kreistagsmitglieder für Schad, zwei enthielten sich, es gab eine Nein-Stimme und 13 Stimmen gingen an den zu dem Zeitpunkt noch amtierenden Kreisdirektor Roland Butz. Der Kreisdirektor ist gleichzeitig auch der vom Kreistag bestellte Kämmerer des Kreises Recklinghausen. Gegen den Ausgang der Wahl hatte der ehemalige Kreisdirektor beim Verwaltungsgericht erfolgreich einen Eilantrag eingereicht. Die Wahl des Kreisdirektors musste der Kreistag erneut durchführen.
In seiner Sitzung vom 16. Oktober hatte der Kreistag in einer erneuten Wahl wieder mehrheitlich für Dominik Schad votiert. Er sollte für acht Jahre zum allgemeinen Vertreter des Landrates bestellt werden. In geheimer Wahl entschieden sich 48 Kreistagsmitglieder für Schad. Acht Stimmen gingen an Roland Butz, es gab eine Enthaltung und zwei Nein-Stimmen. Auch gegen diese Entscheidung hatte der ehemalige Kreisdirektor einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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