
E-Scooter werden wahrlos im Stadtgebiet abgestellt
Gladbeck – 04.06.2025 – IQ-Test – Für die Nutzung der Leih-E-Scooter, die seit einigen Wochen wieder in Gladbeck bereit stehen, gibt es einige Voraussetzungen. Nutzer müssen 14 Jahre alt sein, es darf immer nur eine Person fahren, bestimmte Straßen und Stadtgebiete sind ausgeschlossen und man darf die Fahrzeuge nicht einfach irgendwo abstellen.
Soweit die Theorie! Tatsächlich ist es aber so, dass die E-Scooter an den unmöglichsten Stellen abgestellt werden. Unser Foto zeigt einen abgestellten E-Scooter in der Ausfahrt des Aldi-Marktes an der Buerschen Straße.
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Ein IQ-Test könnte die Lösung sein
Der Mittelwert des IQ liegt bei 100. Je 50 % der Bevölkerung liegt darunter, bzw. darüber. Es erscheint sinnvoll einen bestimmten Wert festzulegen, mit dem man die E-Scooter ausleihen kann! Ist das dann Diskriminierung, wenn jemand mit einem IQ von nur 80 keinen E-Scooter ausleihen kann?
Unsere Politiker werden wie immer eine Lösung finden. 😉
Aber Scherz beiseite. Die Situation ist ernst. Dem Vertragspartner der Stadt Gladbeck ist es bisher nicht gelungen, alle Sperrzonen in seiner Software zu implementieren. Das heißt: im Moment ist der Verleiher vertragsbrüchig.
Das hat jetzt die Politik auf den Plan gerufen. Im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr will die Ratsfraktion „Soziales Bündnis“ einen Antrag zu den E-Scootern in Gladbeck behandeln lassen.
Hier der Antrag des Sozialen Bündnisses aus BIG und DKP
Kaum sind sie wieder auf den Straßen Gladbecks unterwegs, da sorgen sie auch schon wieder für Ärger: Die Rede ist von den – vor allen Dingen bei jungen Leuten sehr beliebten – E-Scootern.
Und die zunehmenden Beschwerden der Bevölkerung werden nun die Politik beschäftigen. Die Fraktion „Soziales Bündnis“ (BIG und DKP) beantragt jedenfalls, das Thema „E-Scooter-Nutzung und -Regelung in Gladbeck“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sicherheits-, Feuerwehr- und Ordnungsausschusses zu setzen.
Begründet wird der Antrag damit, dass die Wiedereinführung der E-Scooter in Gladbeck – auf Wunsch der Jusos der SPD – in der Bevölkerung zu erheblichem Unmut geführt habe. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger würden die derzeitige Situation mit den E-Scootern beklagen.
Im Einzelnen komme es zu folgenden Problemlagen:
1. Unkontrolliertes Abstellen: E-Scooter werden im gesamten Stadtgebiet unkontrolliert abgestellt – unter anderem an schwer einsehbaren Stellen, wie zum Beispiel unter den Brücken am Hahnenbach. Zwar erfasst der Betreiber per GPS den Standort, kann aber nicht erkennen, ob der Roller beispielsweise unter einer Brücke liegt. Dies führt zu unnötigen Gefahrenquellen.
2. Lärmbelästigung: In den Sommermonaten häufen sich Beschwerden, dass falsch abgestellte oder liegengebliebene E-Scooter akustische Signale von sich geben (z. B. Piepen), die teils stundenlang anhalten – besonders störend in Wohngebieten, wenn Schlafzimmerfenster geöffnet sind.
3. Abstellen auf oder an Privatflächen: Es wird berichtet, dass E-Scooter bis an oder auf Privatgrundstücke abgestellt werden, was zu weiteren Beschwerden aus der Bevölkerung führt – unter anderem in der Franzstraße in Brauck. Solche Fälle führen nicht nur zu Ärger bei Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern werfen auch ordnungsrechtliche Fragen auf.
4. Fehlverhalten im Verkehr: Die Nutzung durch mehrere Personen gleichzeitig, das Befahren von Gehwegen oder das Rasen durch die Innenstadt mit unangemessener Geschwindigkeit sind regelmäßig zu beobachten – trotz klarer Regeln, die solche Nutzungen untersagen.
5. Nutzung in der Innenstadt: Nach Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern sollte die Nutzung von E-Scootern in der Innenstadt Gladbeck eigentlich systemseitig gesperrt sein. In der Praxis funktioniert diese Sperre offenbar nicht oder wird umgangen.
Die Folge ist, dass E-Scooter dennoch regelmäßig durch den Innenstadtbereich fahren. Viele Fahrer stellen sie auch dort ab – was wiederum zu Konflikten mit Fußgängern, besonders älteren Menschen, führt.
„Ein praktikabler Lösungsansatz kann in der Einführung sogenannter „Geofencing-Zonen“ bestehen, wie sie etwa in Berlin bereits erfolgreich eingesetzt werden. Dort ist die Beendigung einer Fahrt nur an vorher festgelegten Abstellpunkten möglich. Erst wenn der E-Scooter dort korrekt abgestellt ist, lässt sich der Bezahlvorgang abschließen. Dieses System diszipliniert die Nutzer durch finanzielle Anreize und verhindert wildes Abstellen,“ wirbt Volkan Akçay (Sachkundiger Bürger des Sozialen Bündnisses).
Konkret stellt das „Soziale Bündnis“ folgende Anträge:
1. Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit das Abstellen von E-Scootern ausschließlich an klar definierten Zonen technisch und rechtlich möglich ist und in Zusammenarbeit mit dem Betreiber zeitnah umgesetzt werden kann.
2. Die Verwaltung möchte, einen Sachstandsbericht vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:
• Die aktuelle Nutzungssituation und Beschwerdelage in Gladbeck
• Probleme an bestimmten Hotspots, insbesondere am ELE-Moped-Roller-Standort an der Landstraße
• Die Anzahl und Art von Meldungen über Fehlverhalten oder Verstöße
• Maßnahmen zur Verbesserung von Verkehrssicherheit und ordnungsgemäßem Verhalten im Stadtgebiet.
„Ziel ist es, die zunehmenden Beschwerden aus der Bürgerschaft ernst zu nehmen und Lösungen zu schaffen, die sowohl Sicherheit als auch Ordnung im öffentlichen Raum gewährleisten – ohne die Idee moderner, umweltfreundlicher Mobilität zu behindern,“ so die BIG abschließend.
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