Aggressive Werber sind auch in Gladbeck unterwegs

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Aggressive Werber sind auch in Gladbeck unterwegs
Wenn Ihnen jemand an der Haustür einen Stromvertrag verkaufen will, geht es nur um eines: IHR GELD!

Sie kommen nicht von der ELE, auch wenn sie das behaupten

07.10.2021 – Aggressive Werber – In den letzten Tagen hat die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) wieder mehrfach Hinweise auf Betrugsversuche an der Haustür bekommen. Dabei sollen unbekannte Werber zunächst vorgeben, im Namen oder im Auftrag der ELE unterwegs zu sein. Später präsentieren sie dann einen Ausweis sowie einen Vertrag mit Shell-Logo. Die ELE weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Kooperation mit der Firma Shell oder einem anderen Energievertriebsunternehmen existiert und diese Mitarbeiter in Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck definitiv nicht in ihrem Auftrag unterwegs sind.




Aggressive Werber können sich nicht legitimieren

Natürlich ist es möglich, dass auch mal ein Mitarbeiter der ELE oder der ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) an der Tür klingelt. Echte Mitarbeiter der ELE-Gruppe wie auch beauftragte Dienstleister können sich jederzeit mit einem entsprechenden Dienstausweis mit Foto legitimieren.

Wer zurecht Zweifel bekommt, wenn angebliche ELE-Mitarbeiter plötzlich den Dienstausweis eines anderen Unternehmens zeigen oder auf eine schnelle Unterschrift drängen, kann sich immer unter 0209 – 165-10 vergewissern, ob die Person an der Haustür im Auftrag von ELE oder EVNG unterwegs ist.

Nutzen Sie die Widerrufsfrist von 14 Tagen

Haustürgeschäfte kommen im Energiegeschäft heutzutage immer häufiger vor. Wenn allerdings vorgegeben wird, im Auftrag der ELE zu handeln, um dann Verträge anderer Unternehmen zu vermitteln, ist das unseriöses Geschäftsgebaren. Sofort misstrauisch sein sollte man, wenn man Sie beim Erstkontakt zur Unterschrift oder der Herausgabe von Bank- oder Zählerdaten drängt. Grundsätzlich gilt bei Haustürgeschäften eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Kunde einen unterschriebenen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sollte der Kunde bei der Vertragsanbahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen darüber hinaus die Möglichkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum.

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