Arbeitgeberverbände haben nach 25 Jahren den Bau-Mindestlohn gekippt
09.04.2022 – Bau-Mindestlohn – Die Neue Gladbecker Zeitung hatte vor einigen Tagen schon darüber berichtet, dass die IG Bau befürchtet, dass die Arbeitgeberseite den Bau-Mindestlohn I von 12,85 Euro/Stunde (für einfache Arbeiten) nicht verlängert. Jetzt ist der Fall eingetreten. Tarifungebundene Betriebe dürfen nun statt 12,85 Euro nur 9,82 Euro bezahlen, den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Fachkräftemangel lässt sich ohne Bau-Mindestlohn nicht beseitigen
Das Kippen der Lohnuntergrenze im Baugewerbe ist eine Farce! „Das ist unverantwortlich und gefährdet die gesamte Bauwirtschaft“, so ein Sprecher der IG Bau, „Die Unternehmen haben damit eine große Chance verpasst.“ Der Bau-Mindestlohn wurde vor 25 Jahren eingeführt. Nach wie vor herrschen oftmals harten Arbeitsbedingungen am Bau, bei Wind und Wetter, sie erfordern eine attraktive Bezahlung.
Auch der Mindestlohn II mit 15.70 Euro steht auf der Kippe. Ihn bekommen Fachkräfte.
Was macht die Gewerkschaft nun?
Die IG BAU hat keine Möglichkeiten, etwa durch Streik, den Bau-Mindestlohn wieder durchzusetzen, denn er findet hauptsächlich in tarifungebundenen Betrieben Anwendung. Das heißt, die Materie ist erst einmal nicht streikfähig. Das Gros der Gewerkschaftsmitglieder findet sich bei den Facharbeitern und Polieren. Bei denen geht das Interesse gegen Null, für Nichtgewerkschaftsmitglieder zu streiken.
Weitere Kürzungen beabsichtigt?
Aus Gewerkschaftskreisen ist zu vernehmen, dass es seites der Arbeitgeber auch Angriffe auf das Urlaubsgeld und den Tariflohn gibt. Dabei handelt es sich beim Bau um einem Wirtschaftszweig, der seit Jahren wächst und der auch während der Pandemie in den letzten zwei Jahren enorme Gewinne einfuhr. Auch die Solidarität aus der Politik ist begrenzt, denn die öffentliche Hand als Auftraggeber ist natürlich auch an niedrigen Kosten interessiert.
Was kann man tun?
Eine Möglichkeit wäre es, öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen zu vergeben! In den Verträgen müsste abgesichert werden, dass auch eingesetzte Subunternehmen die Tarifverträge einhalten müssen. Jetzt sind Politiker in den Kommunen und im Land aufgefordert, dies umzusetzen.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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