600 Millionen Euro für die Kirchen

600 Millionen Euro für die Kirchen
Zusätzlich zu den 13 Milliarden Euro an Kirchensteuern bekommen die beiden großen Kirchen rund 600 Mio. Euro vom Staat zur Finanzierung ihres Führungspersonals. Caritas, Diakonie, Krankenhäuser, Schulen und Kitas werden ebenfalls weitgehend vom Staat finanziert. Von den 13 Milliarden Kirchensteuern führen die Kirchen (nach eigenen Angaben) gerade mal etwa 12 % sozialen Zwecken zu.

Stoppt die stetige Steigerung der Staatsleistungen!

In diesem Jahr beinahe 600 Millionen Euro für die Kirchen

21.05.2022 – 600 Millionen – Recherchen der BürgerrechtsorganisationHier den Newsletter bestellen Humanistische Union (HU) haben ergeben: Auch in diesem Jahr steigen die Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche kontinuierlich an. In diesem Jahr werden nach Haushaltsplänen die Länder – mit Ausnahme von Hamburg und Bremen – den beiden Kirchen rund 594 Millionen Euro überweisen. Eine neue Rekordsumme in einem stetigen Aufwärtstrend. Zum wiederholten Male fordert deshalb die HU den Bund und die Länder auf, endlich die Staatsleistungen an die Kirchen einzustellen.




Abschaffung der Staatsleistungen seit 100 Jahren Verfassungsauftrag

Die Koalition in Berlin hat die Ablösung der Staatsleistungen an die evangelische und die katholische Kirche angekündigt. Das verlangt die Verfassung seit über 100 Jahren. Gleichzeitig steigt die Höhe eben dieser Staatsleistungen in den Ländern unaufhörlich. Um 13 Millionen Euro stiegen die Zahlungen auf 594 Millionen Euro in diesem Jahr. Davon entfallen etwa 59 Prozent auf die evangelische und 41 Prozent auf die katholische Kirche. Das sehen die Haushaltspläne der Bundesländer (außer Bremen und Hamburg) vor, die die Humanistische Union (HU) seit Jahren auswertet.

Auffällig ist, dass auch in diesem Jahr bei den Haushaltsberatungen in keinem einzigen Bundesland die Abgeordneten die Staatsleistungen angesprochen, geschweige denn kritisch diskutiert haben. Auch nicht in den Ländern, die – gemessen an ihrer Einwohnerzahl – extrem viel Geld für die beiden Kirchen vorsehen. Wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt (40 Millionen Euro), Rheinland-Pfalz (66 Millionen Euro), Thüringen (28 Millionen Euro) oder Baden-Württemberg (137 Millionen Euro). Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergeben sich kumuliert Zahlungen der 14 Länder von über 20 Milliarden Euro.

Trotz stetig sinkender Mitgliederzahlen bekommen die Kirchen fast 600 Millionen Euro

Angesichts stark schrumpfender Mitgliederzahlen dürfte der eigene Finanzbedarf der Kirchen deutlich zurückgegangen sein. Für ihre gesellschaftlich nützlichen sozialen Aktivitäten in Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen, beim Denkmalschutz und in der Entwicklungshilfe werden sie ohnehin auf andere Weise nahezu vollständig öffentlich finanziert und genießen darüber hinaus umfangreiche Steuer- und Abgabenprivilegien.

Nach Auffassung der Humanistischen Union gibt es seit Jahren keinen Sachgrund mehr für die Weiterzahlung der Staatsleistungen. Auch gehört die Mehrheit der Steuerzahler inzwischen nicht mehr der evangelischen oder der katholischen Kirche an. Ihnen ist – so die Humanistische Union – nicht länger zuzumuten, weiterhin die institutionelle Förderung exklusiv dieser Religionsgemeinschaften mit jährlichen Steigerungsraten aus allgemeinen Steuermitteln mitzufinanzieren!

Zentralrat der Konfessionsfreien (vorm. KORSO)


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