Zweite Auffrischungsimpfung ab sofort in den kommunalen Impfstellen möglich
STIKO empfiehlt bestimmten Personengruppen erneuten Booster
17.02.2022 – Zweite Auffrischungsimpfung – Der neue Erlass des Landes ist da: Ab sofort ist entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischungsimpfung für bestimmte Personen im Kreis Recklinghausen möglich. Dazu zählen alle Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Weiterhin Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Die Regelung gilt auch für Menschen mit Immundefizienz ab einem Alter von 5 Jahren. Für diese Personen empfiehlt sich der erneute Booster frühestens drei Monate nach der letzten Auffrischungsimpfung.
Ebenfalls ein viertes Mal geimpft werden können Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Bei dieser Personengruppe soll die Impfung in der Regel frühestens nach sechs Monaten erfolgen. Keine Auffrischungsimpfung soll es hingegen für diejenigen geben, die sich nach der dritten Impfung mit Corona infiziert haben und bei denen diese Infektion durch eine PCR-Test nachgewiesen wurde.
Eine Übersicht aller Impfstellen im Kreisgebiet gibt es auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen unter www.kreis-re.de/coronaimpfung.
Der Kreis RE informiert täglich hier zu der aktuellen Pandemieentwicklung.
Aktuell können Personen ab fünf Jahren geimpft werden. Impfangebote machen sowohl niedergelassene Ärzte als auch verschiedene Impfstellen. Im Portal der Kassenärztlichen Vereinigung sind Informationen hinterlegt, welche Ärzte im direkten Umfeld Impfungen anbieten – auch für Personen, die nicht ihre Patienten sind.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
Hier den Newsletter der Neuen Gladbecker Zeitung abonnieren.
{Anmeldeformular}
Hinterlasse jetzt einen Kommentar