Zahnvorsorge: Nur jedes zweite Kind im Kreis RE geht hin

Zahnvorsorge: Nur jedes zweite Kind geht hin
Zahnvorsorge sollte so früh wie möglich beginnen. Daher sollten Kinder bis sechs Jahre im Kreis Recklinghausen die zahnmedizinische Früherkennung nutzen. Foto: AOK/colourbox/hfr.

Kinderzähne sind ab dem ersten Zahn anfällig für Karies und Zahnfäule

Gladbeck – 18.09.2025 – Zahnvorsorge – Etwa jedes zweite Kind im Kreis Recklinghausen geht nicht zur Zahnvorsorge. Das ergab eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September.

Danach wurde die Zahnvorsorge im Rahmen der Individualprophylaxe von Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 17 Jahren im vergangenen Jahr mit einem Plus von sieben Prozent gegenüber 2023 wieder mehr genutzt, aber rund die Hälfte der Kinder nutzt das Angebot nicht.

Insgesamt nahmen 7.663 Kinder und Jugendliche die kostenfreien Untersuchungen in Anspruch. Das entspricht 52,6 Prozent aller AOK-versicherten Kinder und Jugendlichen in der Altersgruppe im Kreis Recklinghausen. „Bei der Zahnvorsorge ist noch viel Luft nach oben. Kontinuierliche Zahnarztbesuche sind entscheidend für die lebenslange Erhaltung der Mundgesundheit. Je früher dabei mit der gezielten Zahnpflege begonnen wird, desto besser“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock.


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Zahngesundheit so früh wie möglich

Kinderzähne sind bereits ab dem ersten Zahn anfällig für Karies und Zahnfäule. Daher gibt es für Kinder bis sechs Jahre die zahnmedizinische Früherkennung. So nutzten im vergangenen Jahr im Kreis Recklinghausen 2.550 Kinder die Untersuchungen zur Frühprävention, in 2023 waren es 2.426. „Um Karies im Milchzahngebiss von Kleinkindern zu vermeiden, sollte die Zahnvorsorge schon mit dem Durchbruch des ersten Zahns beginnen“, so Kock.

Denn gesunde Milchzähne verringern das Risiko von Zahn- und Kieferfehlstellungen der bleibenden Zähne. Auch die Eltern sollten die Phase, in der die ersten Zähne durchbrechen, gut mitbegleiten und das Kind an eine regelmäßige Zahnpflege gewöhnen. „Mit der zahnmedizinischen Früherkennung stärken wir die frühkindliche Mundgesundheit und wollen den Kindern direkt am Lebensanfang die Basis für eine zahngesunde Zukunft geben“, so Kock.

Halbjährliche Untersuchung ab dem sechsten Lebensjahr

Nach der zahnärztlichen Früherkennung werden die Kinder von sechs bis 17 Jahren im Rahmen der Individualprophylaxe dann halbjährlich untersucht. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Prophylaxe ab dem sechsten Lebensjahr zweimal im Jahr. Auch die Fissurenversiegelung der bleibenden großen Backenzähne wird bis zum 18. Lebensjahr vollständig bezahlt.

Neue Dokumentation der Früherkennung

Damit Eltern besser über die vorhandenen zahnärztlichen Früherkennungsangebote informiert sind, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geplant, das Kinderuntersuchungsheft umfangreich anzupassen. Ab dem 1. Januar 2026 werden auch die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in einem eigenen Abschnitt dokumentiert und mit Hinweisen für die Eltern ergänzt. Bisher erfolgte das gesondert in eigenen Heften der Zahnärzteschaft, den sogenannten Kinderzahnpässen.

Gesund beginnt im Mund – von Anfang an!

Der diesjährige Tag der Zahngesundheit steht unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – – Superkraft Spucke“. Denn neben einer gesunden Mundflora und regelmäßiger zahnmedizinischen Prophylaxe ist ein ausreichender Speichelfluss wichtig für die Mundgesundheit.

Mehr Informationen dazu gibt es im Internet unter tagderzahngesundheit.de/.

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