Beseitigung von Nestern nur bei wirklicher Gefahr
28.06.2023 – Wespen, Hornissen – Sie fliegen umher, summen und brummen – und kommen uns Menschen manchmal unangenehm nah. Da überrascht es nicht, dass sich viele von Wespen, Hornissen und Co. gefährdet fühlen. Dabei ist die Angst meist unbegründet, wie die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen erklärt. Außerdem weist sie darauf hin, dass man die Nester der Tiere nur in Ausnahmefällen entfernen darf.
„Jedes Jahr erreichen uns viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema“, sagt Silke Nutzenberger von der Unteren Naturschutzbehörde. „Wir merken, dass vielen bereits die bloße Anwesenheit Panik macht. Dabei sind Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen viel harmloser als ihr Ruf. Nützlich sind sie außerdem, da sie im Garten Pflanzen bestäuben oder Schädlinge wie Läuse beseitigen.“
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Die Angst vor den Insekten sei meist unbegründet, führt sie weiter aus. Denn die nützlichen Tiere sind nur dann angriffslustig, wenn man sie stört oder ärgert. Sie wollen sich daher verteidigen. „Deshalb sollte man sich von Nestern fernhalten, die Hauptflugbahn der Tiere meiden und auf keinen Fall nach den Tieren zu schlagen“, so Nutzenberger. Für die Wohnung selbst seien Fliegengitter und -netze ein gutes Mittel, sich zu schützen.
Grundlose Bekämpfung verboten
Eine unnötige Bekämpfung der Tiere, zum Beispiel weil man sie als bedrohlich oder als lästig empfindet, ist in Deutschland verboten. Nur wenn tatsächlich Gefahren bestehen oder Schäden drohen, die auch mit angemessenen Schutzvorkehrungen nicht abgewendet werden können, darf man Maßnahmen gegen die Tiere erwägen. Dabei wird zwischen besonders geschützten Arten und nicht geschützten Arten unterschieden.
Geht die Gefahr zum Beispiel vom nicht besonders geschützten Wespenarten aus, dürfen sachkundige Personen oder Firmen unmittelbar und ohne Genehmigungen tätig werden. Auch hier gilt aber: Es braucht einen guten Grund für die Bekämpfung, vorrangig sollten auch diese Arten an Ort und Stelle belassen oder zumindest umgesiedelt werden.
Wenn besonders geschützte Arten wie Hornissen, Wildbienen oder Hummeln betroffen sind, muss nach erfolgter fachkundiger Einschätzung der gebotenen Maßnahmen eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen beantragt werden. Weitere Informationen dazu und das entsprechende Antragsformular gibt es im Internet unter www.kreis-re.de/wespennest.
„Im Herbst werden die Nester übrigens von den Tieren aufgegeben, dann haben die Unannehmlichkeiten ein Ende“, erklärt Nutzenberger. Im kommenden Frühjahr bauen die Tiere oftmals an anderer Stelle neue Lebensgemeinschaften auf und tragen dann wieder zur Beseitigung von Ungeziefer und vor allem zur Bestäubung von Blütenpflanzen bei.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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