Drohender Verlust von Wohngeldansprüchen wegen fehlerhafter Antragstellung
Gladbeck – 02.10.2024 – Warnung – Allein im September sind beim hierfür nicht zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen tausende Anträge auf Wohngeld eingegangen, wie das Ministerium mitteilte. Offenbar wurden die Anträge über online-wohngeld.de gestellt. Die Seite wird vom Unternehmen SSS Software Special Service GmbH betrieben, das bereits wegen verschiedener „Antrags-Services“ von mehreren Verbraucherzentralen abgemahnt wurde und wird.
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Warnung der Verbraucherzentrale Berlin
Simon Götze, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Es scheint so einfach und bequem. Man googelt nach „Wohngeldantrag“ und landet bei online-wohngeld.de. Dort gibt man lediglich Name, Geburtsdatum und Adresse ein und erfährt nur einen Klick später, dass der Antrag an das zuständige Amt weitergeleitet worden sei. In Wirklichkeit wird der formlose Antrag an das Bundesbauministerium weitergeleitet. Das ist aber gar nicht zuständig. Beim Wohngeld kann ein Anspruch erst ab Antragstellung beim Sozialleistungsträger entstehen.
Das Bundesbauministerium ist kein solcher Sozialleistungsträger und prüft die Anträge nicht. Durch die Vorgehensweise des Portals drohen daher Ansprüche verloren zu gehen. Und die NutzerInnen des Service wissen nicht, dass ihr Antrag gar nicht bearbeitet wird. Obendrein rechnet das Unternehmen für den eigentlich kostenlosen Antrag 29,99 EURO ab. Die Verbraucherzentrale Berlin warnt deshalb davor, den Service zu nutzen.“
KOSTENFALLE „ANTRAGS-SERVICE“
Selbstauskunft, Geburtsurkunde, Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Viele Anliegen kann man inzwischen kostenlos online erledigen. Die entsprechenden Webseiten der zuständigen Behörden sind allerdings nicht immer leicht zu finden. Die Ratsuchenden, die sich an die Verbraucherzentrale Berlin wenden, haben online nach den Antragsformularen gegoogelt und sind dabei auf den Webseiten privater Anbieter gelandet. Auf deren Seiten haben sie dann ihre Daten eingegeben. Für kostenlose Anträge stellen die Anbieter dann zwischen 29,99 und 174,00 EURO in Rechnung. Die einzige Gegenleistung besteht darin, dass die Betroffenen Zugang zu einem Kundenportal erhalten und halb ausgefüllte Formulare, die zum Teil an die Behörden weitergeleitet werden.
FALSCHER ADRESSAT
Neu ist nun, dass die Anträge massenhaft an die falsche Behörde gesendet und die Nutzer nicht darüber informiert werden, wer die zuständige Behörde ist. Dies kann neben den überflüssigen Gebühren für den „Antrags-Service“ den Verlust von Wohngeldansprüchen und damit weit höhere Kosten verursachen.
WEITERE INFORMATIONEN
- Wer einen Antrag bei online-wohngeld.de gestellt hat, sollte davon ausgehen, dass dieser nicht beim zuständigen Sozialleistungsträger eingegangen ist. Betroffene sollten ihren Antrag erneut bei der zuständigen Behörde stellen.
- Alternativ kann der Antrag postalisch beim jeweiligen Bürgeramt bzw. Wohnungsamt gestellt werden. Wer für Sie zuständig ist, können Sie hier herausfinden.
- Allgemein gilt, dass vor einer Online-Antragsstellung die Website, das Impressum und das Eingabeformular genau geprüft werden sollten. Grundsätzlich ist die Beantragung von Sozialleistungen wie Wohngeld, Bürgergeld oder Kinderzuschlag kostenfrei. Wenn dafür Geld gezahlt werden soll, befindet man sich auf den Webseiten privater Anbieter.
- Wenn es wegen eines „Antrags-Services“ zu Problemen kommt, lassen Sie sich rechtlich beraten
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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