
Geflügelpest nachgewiesen – Aufstallpflicht in Teilen des Kreises Recklinghausen
Gladbeck – 19.11.2025 – Vogelgrippe – Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Verdacht auf Geflügelpest bei Puten aus einem Betrieb in Dorsten H5N1 bestätigt. Bereits am Montag hat man den kompletten Bestand von 14.000 Tieren nach Abstimmung des Veterinäramts mit den übergeordneten Behörden getötet, um eine Ausbreitung bestmöglich zu verhindern.
Rund um den vom FLI bestätigten Ausbruch gelten gemäß Allgemeinverfügung des Kreises ab Donnerstag, 20. November 2025, zwei Restriktionszonen. Die innere Zone, die sogenannte Schutzzone, hat einen Radius von 3,1 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Die Überwachungszone darum herum hat einen Radius von zehn Kilometern.
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In der Schutzzone dürfen Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu grundsätzlich nicht aus Beständen heraus oder in sie hinein verbracht werden. Außerdem gilt in beiden Zonen die Aufstallpflicht für Geflügel. Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und somit die Einschleppung in Geflügelhaltungen wirksam verhindert werden.
Darüber hinaus dürfen man die Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen füttern, damit ein direkter Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln ausgeschlossen ist. Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, darf für das Tränken der Tiere nicht verwendet werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen die Halter für Wildvögel unzugänglich aufbewahren. Der Geflügelpesterreger wird von infizierten Tieren, Produkten, Personen oder durch direkte und indirekte Kontakte über Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Bereichen leicht übertragen.
Eine interaktive Karte, auf der die jeweiligen Zonen erkennbar sind, gibt es hier: https://kurzlinks.de/x2tr. Dort können Geflügelhalter erkennen, ob sie von den Restriktionszonen betroffen sind.
Mehr zur Geflügelpest unter www.kreis-recklinghausen.de/tierseuchen. Dort finden Geflügelhalter auch die Allgemeinverfügung des Kreises.
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