
CDU Gladbeck nimmt Artikel zu ihrer Anfrage aus dem Netz
Gladbeck – 09.09.2025 – Verdachtsberichterstattung – Nach dem Hinweis eines Lesers der NGZ schaute die Neue Gladbecker Zeitung auf die Webseite der CDU Gladbeck und entdecke dort eine Anfrage der CDU an die Stadt Gladbeck.
In der Anfrage – sie ist unter diesem Link zu lesen – geht es um die mögliche Beteiligung des Stadtbaurates und ersten Beigeordneten der Stadt Gladbeck, Dr. Volker Kreuzer, an der Vergabe eines Auftrags über rund 80.000 Euro an das Büro postwelters und partner.
Die Anfrage der CDU basiert auf der Tatsache, dass durch das Wirtschaftsmagazin „brand eins“ (22. Jahrgang Heft 12, Dezember 2020) bekannt wurde, dass Herr Dr. Kreuzer als zuständiger Dezernent mit der beauftragen Firma postwelters und partner eine private Geschäftsverbindung gepflegt hat.
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Unzulässige Verdachtsberichterstattung?
Die Anfrage der CDU ist für jedermann noch immer über den vorgenannten Link abrufbar. Allerdings hat die CDU inzwischen den begleitenden Artikel dazu von ihrer Webseite gelöscht. Denn nach unserer Berichterstattung über die Anfrage hat die SPD-Bürgermeisterin Bettina Weist umgehend die Fragen der CDU beantwortet. Vom Presseamt der Stadt Gladbeck wurde diese Antwort in die Kommentare der NGZ eingestellt und auch auf die Facebookseite der NGZ gepostet.
Ein ungewöhnlicher Vorgang, dass eine Anfrage einer Partei auf diesem Weg beantwortet wird. Einige Stunden vor dieser Antwort erhielt die NGZ einen Anruf aus dem Presseamt der Stadt Gladbeck. Die NGZ habe fälschlicherweise behauptet, dass Kreuzer SPD-Mitglied sei. Wir haben diesen Satz entfernt und bitten um Entschuldigung. Weiterhin wurde eine anwaltliche Prüfung angekündigt, weil unser Bericht eine „unzulässige Verdachtsberichterstattung“ sei.
Dazu merken wir an: Die Aufgabe der Presse ist es nicht, politische Initiativen von Parteien zu verheimlichen. Wir haben die Anfrage der CDU 1 zu 1 wiedergegeben und mit keinem eigenen Satz Spekulationen dazu genährt.
Obwohl das o.g. Wirtschaftsmagazin uns vorliegt (wir haben es für 108 Euro online erworben) haben wir nicht daraus zitiert und irgendwelche Schlüsse gezogen. Wir wollten erst die weitere Entwicklung und die Antwort der Bürgermeisterin abwarten. Und die liegt jetzt vor!
Einer unserer Gastautoren wird heute dazu Stellung nehmen.
Noch einmal zurück zur angeblich „unzulässigen Verdachtsberichterstattung“. Wenn diese Berichterstattung unzulässig sein sollte, dann steht das Ende unserer Demokratie kurz bevor. Etwas anderes wäre es, wenn die NGZ diese Fragen öffentlich an die Stadt Gladbeck gerichtet hätte. Hat sie aber nicht!
Es war eine Berichterstattung über eine politische Aktion der größten Oppositionspartei Gladbecks. Und dazu fühlen wir uns verpflichtet! Denn nichts ist schlimmer, als vertuschen, verheimlichen und völlige Intransparenz.
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Weiterhin wurde eine anwaltliche Prüfung angekündigt, weil unser Bericht eine „unzulässige Verdachtsberichterstattung“ sei.
Der Gladbecker Standard, um Kritiker „Mundtot“ zu machen und von eigenen Ursachen / Fehlern etc abzulenken.
MO’e schreibt,…..
Aber, die NGZ hat keinen eigenen Bericht über die Causa Kreuzer verfasst, sondern nur die Anfrage der CDU an die BM diesbezüglich veröffentlicht.Mehr nicht! Dass der NGZ wegen einer vermeintlichen Parteizugehörigkeit Dr. Kreuzers ein Fehler unterlaufen ist, wurde von der NGZ korrigiert, und sie hat sich für diesen Irrtum entschuldigt.
Ich lese zwischendurch die NGZ. Finde kritische Berichterstattung wirklich sinnvoll und muss so sein.
Es muss aber wirklich eine ordentliche Recherche stattfinden um dann auch glaubwürdig zu sein.
Wenn eine Sache, die relativ einfach heraus zu finden ist, nicht stimmt, wirft es ein schlechtes Licht auf die Berichterstattung. Sie wirkt dann halt unglaubwürdig.
Ich wünsche mir weiterhin eine kritische unparteiische Berichterstattung, aber mit bissl mehr Recherche um Glaubwürdig zu sein.
Der Kommentar wurde ausnahmsweise freigeschaltet. Beim nächsten Mal bitte mit Klarnamen.
Wandelt die Gladbecker Stadtverwaltung auf den Spuren von Trump und Orban?
Als langjähriges ehemaliges Gladbecker Rats- und Kreistagsmitglied hat mich das Verhalten der Gladbecker Stadtverwaltung in Zusammenhang mit der CDU Ratsanfrage zur Vergabepraxis und Korruptionsprävention sehr irritiert. Natürlich ist es ein selbstverständlicher demokratische Vorgang, wenn ein Ratsfraktion Verwaltungshandeln hinterfragt. In meiner Zeit als Ratsmitglied habe ich dies auch selbst in zahlreichen Fällen getan. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage die Verwaltung allerdings eine kommentierte Fassung ihrer Antwort an die CDU-Ratsfraktion der NGZ zuleitet bleibt wohl das Geheimnis der SPD- Bürgermeisterin. Gemeindeordnung und Geschäftsordnung geben hierzu jedenfalls keine Auskunft. Nach meiner Auffassung haben auch kritische Mutmaßungen über möglicher Motive für eine solche Anfrage aus der Politik in einem Verwaltungsschreiben grundsätzlich nichts zu suchen. Als Beobachter drängt sich mir der fatale Eindruck auf, dass hier versucht wird eine unabhängige Redaktion einzuschüchtern und eine kritische Berichterstattung zu unterbinden. Werbung für demokratische Prozesse geht anders, liebe Frau Weist!
Die große Zeitung in Gladbeck sollte sich mal bei der NGZ abschauen, wie Bürger richtig informiert werden.
Hier werden auch unschöne Themen angesprochen, die der „Bürgermeisterin“ so überhaupt nicht gefallen.