Unzulässige Verdachtsberichterstattung in Gladbeck?

Unzulässige Verdachtsberichterstattung?
Liegt unsere Redaktion bald in Handschellen? Symbolfoto: Pixabay

CDU Gladbeck nimmt Artikel zu ihrer Anfrage aus dem Netz

Gladbeck – 09.09.2025 – Verdachtsberichterstattung – Nach dem Hinweis eines Lesers der NGZ schaute die  Neue Gladbecker Zeitung auf die Webseite der CDU Gladbeck und entdecke dort eine Anfrage der CDU an die Stadt Gladbeck.

In der Anfrage – sie ist unter diesem Link zu lesen – geht es um die mögliche Beteiligung des Stadtbaurates und ersten Beigeordneten der Stadt Gladbeck, Dr. Volker Kreuzer, an der Vergabe eines Auftrags über rund 80.000 Euro an das  Büro postwelters und partner.

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Die Anfrage der CDU basiert auf der Tatsache, dass durch das Wirtschaftsmagazin „brand eins“ (22. Jahrgang Heft 12, Dezember 2020) bekannt wurde, dass Herr Dr. Kreuzer als zuständiger Dezernent mit der beauftragen Firma postwelters und partner eine private Geschäftsverbindung gepflegt hat.


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Unzulässige Verdachtsberichterstattung?

Die Anfrage der CDU ist für jedermann noch immer über den vorgenannten Link abrufbar. Allerdings hat die CDU inzwischen den begleitenden Artikel dazu von ihrer Webseite gelöscht. Denn nach unserer Berichterstattung über die Anfrage hat die SPD-Bürgermeisterin Bettina Weist umgehend die Fragen der CDU beantwortet. Vom Presseamt der Stadt Gladbeck wurde diese Antwort in die Kommentare der NGZ eingestellt und auch auf die Facebookseite der NGZ gepostet.

Ein ungewöhnlicher Vorgang, dass eine Anfrage einer Partei auf diesem Weg beantwortet wird. Einige Stunden vor dieser Antwort erhielt die NGZ einen Anruf aus dem Presseamt der Stadt Gladbeck. Die NGZ habe fälschlicherweise behauptet, dass Kreuzer SPD-Mitglied sei. Wir haben diesen Satz entfernt und bitten um Entschuldigung. Weiterhin wurde eine anwaltliche Prüfung angekündigt, weil unser Bericht eine „unzulässige Verdachtsberichterstattung“ sei.

Dazu merken wir an: Die Aufgabe der Presse ist es nicht, politische Initiativen von Parteien zu verheimlichen. Wir haben die Anfrage der CDU 1 zu 1 wiedergegeben und mit keinem eigenen Satz Spekulationen dazu genährt.

Obwohl das o.g. Wirtschaftsmagazin uns vorliegt (wir haben es für 108 Euro online erworben) haben wir nicht daraus zitiert und irgendwelche Schlüsse gezogen. Wir wollten erst die weitere Entwicklung und die Antwort der Bürgermeisterin abwarten. Und die liegt jetzt vor!

Einer unserer Gastautoren wird heute dazu Stellung nehmen.

Noch einmal zurück zur angeblich „unzulässigen Verdachtsberichterstattung“. Wenn diese Berichterstattung unzulässig sein sollte, dann steht das Ende unserer Demokratie kurz bevor. Etwas anderes wäre es, wenn die NGZ diese Fragen öffentlich an die Stadt Gladbeck gerichtet hätte. Hat sie aber nicht!

Es war eine Berichterstattung über eine politische Aktion der größten Oppositionspartei Gladbecks. Und dazu fühlen wir uns verpflichtet! Denn nichts ist schlimmer, als vertuschen, verheimlichen und völlige Intransparenz.

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