Umsatzsteuer in der VHS Gladbeck – Wird Bildung teurer?

Umsatzsteuer in der VHS Gladbeck
Das Unheil für die VHS Gladbeck kommt von oben! Der Bundesfinanzminister will VHS-Kurse umsatzsteuerpflichtig machen. Foto: Neue Gladbecker Zeitung

Bundesministerium der Finanzen legt neuen Entwurf des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vor

Gladbeck – 10.02.2025 – Umsatzsteuer – Wenn es nach dem SPD-Finanzminister  Jörg Kukies geht, werden VHS-Kurse künftig 19 % teurer. Denn nach ein in seinem Hause entwickelten Entwurf soll Weiterbildung umsatzsteuerpflichtig werden. Steuerfrei soll Weiterbildung nur bleiben, wenn sie unmittelbaren Bezug zu einem Beruf oder der Berufswahl hat.

Die Volkshochschulen und ihre Verbände sind empört. Bildungs- und Wirtschaftsfachleute seien sich längst einig, dass es heute im gesellschaftlichen Leben wie auch am Arbeitsplatz auf die von der allgemeinen Weiterbildung vermittelten überfachlichen Kompetenzen ankommt.


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Ein realitätsferner Alleingang der Ministerialbürokratie bei der Umsatzsteuer?

Konkret geht es in den strittigen Ausführungen aus dem Ministerium um einen Anwendungserlass zu dem mit Wirkung zum 1. Januar 2025 geänderten Paragrafen 4 Nr. 21 im Umsatzsteuergesetz. Die erklärte Absicht des Gesetzgebers war, dass auch nach der Gesetzesänderung „die bislang umsatzsteuerfreien Leistungen unverändert umsatzsteuerfrei bleiben.“

Das BMF setzt sich mit seinem Entwurf für den Anwendungserlass jedoch darüber hinweg, indem es nur direkt berufsbezogene Weiterbildungsangebote als Bildungsleistungen anerkennt. Vermitteln Angebote hingegen Kenntnisse und Fähigkeiten, die auch im Privaten zur Anwendung kommen können, fallen sie nach Lesart des Ministeriums in die Kategorie Freizeit und würden damit steuerpflichtig.

Merkwürdige Unterscheidung bei der Umsatzsteuerpflicht

Weitere haarspalterische Formulierungen in dem Papier des BMF lassen erahnen, wie sehr es die Programmplanung von Weiterbildungseinrichtungen verkomplizieren würde: So unterscheidet das Ministerium zwischen steuerfreien Veranstaltungen mit Berufsbezug und solchen mit der „bloßen Möglichkeit eines Berufsbezugs“, die besteuert werden sollen.

Weiterbildner sehen eine Lawine von Bürokratie auf die Weiterbildung zurollen. Noch schlimmer sei jedoch, dass die Autoren des Papiers schlussendlich die Preise für Weiterbildung in die Höhe treiben und damit die Anstrengungen der letzten Jahre zur Verbesserung der Förderung der Erwachsenenbildung zunichtemachen würden.

Zudem würden zahllose Personen, die sich gerade in Krisen- und Umbruchszeiten weiterbilden wollen, um den Anschluss nicht zu verpassen, benachteiligt werden.

Hier die Stellungnahme des Deutschen Volkshochschul-Verbandes zum Entwurf der Änderung des UStAE zu den Anpassungen des § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024

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