Stetig gestiegene Kosten zwangen die Stadt Seebestattungen zu beauftragen
20.03.2021 – Sozialbestattungen in Gladbeck – Die Bestattungskosten (Friedhofsgebühren) sind in Gladbeck quasi explodiert. Die Neue Gladbecker Zeitung berichtete schon darüber. „Hohe Friedhofsgebühren“ und „Bestattungen unter Bäumen sind preiswerter!“ In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in 2020, hatte der Rat der Stadt Gladbeck eine weitere Erhöhung der Friedhofsgebühren abgelehnt.
Sozialbestattungen in Gladbeck
Die hohen Kosten in Gladbeck hatte die FDP-Fraktion veranlasst genauer hinzusehen und über eine Anfrage interessante Details erfragt. So teilte die Stadt Gladbeck der FDP mit, dass bei Sozialbestattungen ein Gladbecker Bestattungsunternehmen beauftragt wird, Seebestattungen zu veranlassen. Das ist kostengünstiger als eine Urnenbestattung auf dem städtischen Friedhof.
In der Antwort der Stadt Gladbeck heißt es: „Die Ordnungsbehörde ist rechtlich verpflichtet, die Kosten einer ordnungsbehördlichen Bestattung so gering wie möglich zu halten. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass im Falle einer nachträglichen Heranziehung eines Erstattungspflichtigen nur der notwendige Mindestaufwand einer Bestattung tatsächlich erstattungsfähig ist.“
Das Sozialamt muss einspringen
Wenn jemand verstirbt, der keine Angehörigen hat die erstattungspflichtig sind und der Verstorbene keine Vermögenswerte hinterlässt, mit denen die Bestattungskosten beglichen werden könnten, greift der §74 SBG XII. Sprich: das Sozialamt übernimmt die anfallenden Kosten.
Bei durchschnittlich 20 solcher Todesfälle pro Jahr läuft da einiges auf. Nachstehend die Kosten 2017 mit örtlichen Urnenbestattungen und 2018/2019 mit Seebestattungen.
2017: 53.000 Euro bei 25 Fällen im Schnitt = 2.120 Euro
2018: 26.000 Euro bei 21 Fällen im Schnitt = 1.238 Euro
2019: 25.000 Euro bei 20 Fällen im Schnitt = 1.250 Euro
Man sieht deutlich, dass die Stadtverwaltung durch die veranlassten Seebestattungen etwa 900 Euro pro Bestattung einsparen konnte.
Gemeinsamer Antrag von FDP und DIE LINKE
Die FDP-Ratsfraktion hat nun gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE einen Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt. Der Antrag steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungs-Ausschusses am Montag, 22. März 2021.
FDP und DIE LINKE wollen, dass Sozialbestattungen grundsätzlich auf den Friedhöfen in Gladbeck erfolgen mit der Maßgabe, dass dadurch auch eine etwas günstigere Entwicklung bei den Friedhofsgebühren insgesamt ermöglicht wird.
„Es sei schon traurig genug, wenn Menschen ohne Angehörige sterben. Man sollte sie dann wenigstens nicht noch nach ihrem Tod aus der Stadt schaffen“, heißt es seitens der FDP.
Im gemeinsamen Antrag heißt es weiter: „Seit 2018 werden Sozialbestattungen in Gladbeck als Seebestattung durchgeführt. Die Zahl der Bestattungen auf den städtischen Gladbecker Friedhöfen sinkt dadurch um etwa 22 Fälle pro Jahr. Die Pflicht die Kosten einer Sozialbestattung gering zu halten ist verständlich, sowohl im Hinblick auf die Kosten für die Stadt als auch für die mögliche spätere Erstattungspflicht. Erfolgen die Sozialbestattungen auf den Gladbecker Friedhöfen steigen dadurch die Fallzahlen. Da sich die Gebühren dann auf mehr Bestattungsfälle als vorher verteilen haben wir auch eine günstigere Entwicklung bei den Friedhofsgebühren insgesamt. Die Mehrkosten von etwa 900
Euro pro Sozialbestattung verbleiben in Gladbeck und kommen den Gladbecker Friedhöfen zu Gute.“
Es ist schon außergewöhnlich, dass sich die FDP und DIE LINKE auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt haben. Das ist wohl den veränderten Mehrheitsverhältnissen im Rat und einem ins Positive veränderten politischen Klima zu verdanken. Bleibt zu hoffen, dass die Berechnungen der beiden Parteien auf Verständnis treffen und sich im HFA eine Mehrheit für dieses Ansinnen findet.
Für Bestattungen ist in Gladbeck der ZBG zuständig, der die Kosten hier darstellt.
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