Stelle einer Schiedsperson zu besetzen
12.10.2023 – Schiedsmann – Die Stadt Gladbeck sucht interessierte Personen, die bereit sind, die ehrenamtliche Funktion einer Schiedsperson in Gladbeck-Mitte/ Ellinghorst (Schiedsamtsbezirk II) auszuüben. Diese Tätigkeit dient der Entlastung der Gerichte bei Strafsachen – zum Beispiel bei Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Auch bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten wie Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld sowie nachbarschaftliche Belange können durch eine Schiedsperson unbürokratisch beigelegt werden.
Um zerstrittene Parteien zu einigen und den sozialen Frieden unter ihnen wieder herzustellen, sollten die Bewerberinnen und Bewerber Menschenkenntnis und Verständnis mitbringen. Die darüber hinaus erforderlichen Kenntnisse vermittelt eine Aus- und Fortbildung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS). Die Kosten hierfür, wie auch die Sachkosten, zu denen insbesondere eine Amtsraum- und Fallentschädigung gehören, trägt die Stadt Gladbeck.
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Schiedsmann oder Schiedsfrau sollte in Mitte oder Ellinghorst wohnen
Die Schiedspersonen wählt der Rat der Stadt Gladbeck für die Dauer von fünf Jahren. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und in Gladbeck-Mitte/ Ellinghorst wohnen.
Bewerbungen können bis zum 5. November an Bürgermeisterin Bettina Weist, Büro der Bürgermeisterin, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, gerichtet werden. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Ausführliche Informationen erhalten Interessierte bei Julia Zimmermann unter 02043/ 99-2234.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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