Verwaltungsgericht Aachen: Cannabiskonsum rechtfertigt Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Gladbeck – 16.12.2024 – Polizeikommissar – Das hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit den Eilantrag eines Polizeikommissars gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe abgelehnt. Dem Polizeikommissar war von der zuständigen Kreispolizeibehörde Heinsberg vorgeworfen worden, im Mai 2024 unter dem Einfluss von Cannabis mit seinem Pkw zum abendlichen Dienst angetreten zu sein. Weitere Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass er bereits vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe.
Das Verwaltungsgericht hat die Entlassungsverfügung des Polizeikommissars als rechtmäßig bestätigt. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus. Es sei allen Bediensteten und Beschäftigten der Polizei untersagt, unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst anzutreten. Das gelte in besonderem Maße für Polizeivollzugsbeamte, die im Dienst Waffen und Dienstfahrzeuge führten.
Gegen dieses Nüchternheitsgebot habe der Polizeikommissar verstoßen und überdies Bußgeldvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes verletzt. Das Verhalten des Beamten sei mit dem Berufsbild eines Polizeikommissars nicht vereinbar und begründe durchgreifende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung. Es bestehe zudem die Gefahr des Vertrauensverlustes der Allgemeinheit in die rechtmäßige Aufgabenausführung der Polizei.
Die Annahme der Kreispolizeibehörde, dass der Polizeikommissar sich in der Probezeit nicht bewährt habe und deswegen entlassen werden soll, sei daher rechtlich nicht zu beanstanden.
Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
Aktenzeichen: 1 L 884/24
Zur Startseite
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
Hinterlasse jetzt einen Kommentar