Nebentätigkeiten von Gladbecks Bürgermeisterin nichtöffentlich

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Nebentätigkeiten von Gladbecks Bürgermeisterin nichtöffentlich
Gladbecks Bürgermeisterin Bettina Weist. Foto: Screen aus einem Video der Stadt Gladbeck

In der nächsten Ratssitzung gibt es zwei brisante Punkte nichtöffentliche Punkte

22.02.2024 – Nebentätigkeiten – Zwei Themenbereiche, über die die Bürger mehr wissen möchten und auch sollten, stehen auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung. Allerdings wird daraus wieder mal ein Geheimnis gemacht. Denn sie werden am Donnerstag, den 29. Februar um 16 Uhr (Beginn der Sitzung) im nichtöffentlichen Teil behandelt. Dann müssen alle Zuschauer den Sitzungssaal verlassen.

25. Einnahmen der Bürgermeisterin aus Nebentätigkeiten aus dem Jahre 2023 (Vorlagen-Nr: 24/0114)


WhatsApp-Kanal der Neuen Gladbecker Zeitung


Einnahmen der Bürgermeisterin aus Nebentätigkeiten

Bemüht man das Internet, dann erfährt man: „Die Gladbecker Bürgermeisterin erhält nach diesem Gesetz ein Gehalt der Besoldungsgruppe B 7. Brutto entspricht dies 10.508,92 €. Im Jahr 2021 hat die Bürgermeisterin aus Nebentätigkeiten 13.422,32 € erhalten.

Ehrenamtliche Mitgliedschaften der Bürgermeisterin

Für vorstehende Mitgliedschaften gibt es keine Aufwandsentschädigungen.

Einkünfte aus Nebentätigkeiten der BMin.
Mit 13.422 Euro im Jahre 2021 liegt die Bürgermeisterin deutlich unter dem Freibetrag von 26.684 Euro.

Die Nebeneinkünfte der Bürgermeisterin aus 2021 stehen also für jeden sichtbar im Internet. Das wird für 2022 und 2023 ebenso erfolgen. Warum dann der Punkt in nichtöffentlicher Sitzung?

Umgang mit Whistleblowern jetzt gesetzeskonform regeln?

Wir erinnern uns! Im Jugendamt haben Mitarbeiter im letzten Jahr geschludert. Durch Nachlässigkeiten und Untätigkeiten von Mitarbeitern, wurden der Stadt Gladbeck zustehende Gelder nicht angefordert. Der Schaden betrug fast eine Million Euro.

Die Neue Gladbecker Zeitung berichtete hier darüber:

Skandal im Rathaus Gladbeck – fast eine Mio. Euro weg

In der nichtöffentlichen Ratsvorlage heißt es: 26. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung hier: Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle gemäß § 1 Abs. 1 des Hinweisgeberschutzgesetz-Ausführungsgesetz NRW (HinSchG AG NRW) in Verbindung mit § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) durch die örtliche Rechnungsprüfung (Vorlagen-Nr.: 24/0108)

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 13. Dezember 2023 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz -HinSchG) und zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes.

Man darf vermuten, dass die Stadt Gladbeck nun den Landtagsbeschluss „Verpflichtung zur Einrichtung einer Meldestelle für Hinweisgeber“ in die Ortssatzung aufnimmt.

Warum man darum so einen Bohei mit einer nichtöffentlichen Behandlung macht, ist völlig unverständlich.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

2 Kommentare

  1. Nicht Öffentliche Sitzungen müssen abgeschafft werden.

    Welche Interessen werden in nicht Öffentlichen Sitzungen vertreten?

    Nicht die Interessen der Gladbecker Bürger und Bürgerinnen, nicht die der Abgaben- und Steuerzahler und Steuerzahlerinnen.

    Cross-boarding-leasing-Betrug, Franken-Kredite, usw., usw. und Millionen und Milliarden-Verluste für die Abgaben- und Steuerzahler und Steuerzahlerinnen.

    Ob das möglich gewesen wäre, wenn die Abgaben- und Steuerzahler und Steuerzahlerinnen.
    Korrekt informiert worden wären?

    Warum wurden in Gladbeck die Frankenkredite nicht bereits 2016 abgestoßen?

    Stadt und Bürgermeister wurden gewarnt.

    16 Millionen Euro Verluste, statt 27,7 Millionen Euro 2023.

    11,7 Millionen Euro höhere Kosten für die Abgaben- und Steuerzahler und Steuerzahlerinnen.

    Wie viele Jahre hätten Abgaben- und Steuerzahler und Steuerzahlerinnen keine Grundsteuern bezahlen müssen?

    Nicht Öffentliche Sitzungen wer will so etwas ?

    Jemand, der etwas zu verbergen hat.

  2. Richtig ist : „Warum man so ein Bohei darum macht“
    Allerdings richtig ist auch: dass sich nicht jeder Gladbecker Interessierte
    im Internet mit der Findung auskennt.
    Unverständlich ist dann allerdings auch,
    dass man derart in *nichtöffentlichen Sitzung“ behandelt .
    Soll also nicht unbedingt jeder wissen ? !
    Allerdings ist aus der Vergangenheit auch bekannt , dass derart Einnahmen
    zumind. teils, gespendet werden
    ( wohin nicht so unbedingt öffentlich gemacht ! ?
    Warum nicht ?

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