Wir haben nachgefragt und so antwortete die Stadt Gladbeck
Gladbeck – 23.10.2024 – Marode Brücken – Zu den Gewichtsbeschränkungen auf den beiden Brücken in Gladbeck, die LKW nur noch mit einem Gesamtgewicht von unter 7,5 Tonnen befahren dürfen, teile die Stadt Gladbeck dieser Zeitung heute auf Anfrage mit.
Brücke am Scheideweg:
Die Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts wurde auf Empfehlung des Bauwerksprüfers vorgenommen. In Abstimmung mit diesem Prüfer gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für regelmäßig verkehrende Busse des öffentlichen Nahverkehrs. Das bedeutet, dass normale Busse (nicht Gelenkbusse) weiterhin die Brücke befahren dürfen. Die Vestische Straßenbahnen GmbH wurde darüber informiert, sodass der Betrieb von normalen Bussen über die Brücke zulässig ist, solange diese Ausnahmeregelung gilt. Gelenkbusse sind von dieser Ausnahme ausgenommen.
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Darum dürfen Busse in Gladbeck über marode Brücken fahren
Schultenbrücke:
Auch hier wurde das zulässige Gewicht auf 18 Tonnen beschränkt, ebenfalls auf Empfehlung des Bauwerksprüfers. In diesem Fall gibt es jedoch keine Einschränkungen für Busse, weder für Normal- noch für Gelenkbusse.
Das heißt, Busse dürfen die Brücke weiterhin befahren, da der Bauwerksprüfer keine besonderen Einschränkungen in Bezug auf den Busverkehr vorgegeben hat.
Die aktuelle Handhabung entspricht also den Empfehlungen der Bauwerksprüfer, um den öffentlichen Nahverkehr in Gladbeck weiterhin zu ermöglichen.
Anmerkung der Redaktion: Normale Linienbusse wiegen ca. 14 Tonnen und Gelenkbusse 21 Tonnen.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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