Verbraucherzentrale deckt Lücken bei der Deklarierung von Zimtarten auf
Gladbeck – 09.12.2024 – Marktcheck – Ob in Lebkuchen, Plätzchen oder Stollen – der warme, süße Duft von Zimt ist für viele untrennbar mit der Winter- und Weihnachtszeit verbunden. Doch Zimt ist nicht gleich Zimt: Es gibt verschiedene Zimtarten. Diese sind in der Zutatenliste von Weihnachtsgebäck jedoch so gut wie nie eindeutig deklariert, wie der Marktcheck der Verbraucherzentrale zeigt.
• Cassia- und Ceylon-Zimt unterscheiden sich in Geschmack, Qualität und Cumaringehalt voneinander
• Mehrheit der Hersteller verzichtet auf Kennzeichnung der genauen Zimtart
• Bestimmte Bevölkerungsgruppen sollten bei hohem Zimtverzehr Ceylon-Zimt wählen
Im stationären Handel wurden 65 verschiedene Weihnachtsgebäcke überprüft, die Zimt enthalten. Lediglich in vier Produkten war die Zimtart eindeutig gekennzeichnet. Diese Produkte stammen vom gleichen Hersteller.
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In allen vier Fällen handelt es sich um den qualitativ hochwertigen CeylonZimt. In den anderen untersuchten Produkten des Marktchecks bleibt für VerbraucherInnen unklar, um welche Zimtart es sich genau handelt.
Es ist davon auszugehen, dass Hersteller den günstigeren Cassia-Zimt oder eine Mischung aus Ceylon- und Cassia-Zimt verwenden, wenn die genaue Zimtart in der Zutatenliste nicht genannt wird. Cassia-Zimt enthält höhere Mengen am natürlichen Aromastoff Cumarin. Erwachsene sollten am Tag nicht mehr als einen gehäuften Teelöffel Cassia-Zimt aufnehmen.
„Ein hoher Verzehr von Cassia-Zimt über einen langen Zeitraum hinweg kann bei empfindlichen Menschen und Kindern gesundheitliche Folgen an der Leber hervorrufen“, warnt Judith Schryro, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. „Wer gerne und viel Zimt isst, greift am besten auf Produkte mit dem cumarinärmeren Ceylon-Zimt zurück. Damit VerbraucherInnen diese auch erkennen können, sollten Hersteller sie entsprechend kennzeichnen“, fordert Schryro.
Gesetzliche Grundlage
Gesetzlich ist nicht vorgeschrieben, dass die genaue Zimtart deklariert werden muss. Manche Hersteller kennzeichnen die Zimtart jedoch freiwillig. EU-weit gibt es Grenzwerte für den Cumaringehalt in verarbeiteten Lebensmitteln. Die Verbraucherzentrale empfiehlt VerbraucherInnen beim Kauf von Zimt oder zimthaltigem Gebäck genau hinzuschauen und fordert Hersteller auf, die Zimtart genau zu kennzeichnen. VerbraucherInnen wird dadurch mehr Transparenz beim Einkauf ermöglicht.
Zusammenfassung der Marktcheck-Ergebnisse
Im Oktober 2024 wurden elf Einkaufsstätten in Berlin (Supermarkt, Discounter, Drogerie und Bioladen) auf das Angebot an Weihnachtsgebäck hin untersucht. Insgesamt wurden 65 Produkte gefunden, die Zimt enthalten.
Nur ein Hersteller, der glutenfreie Weihnachtsgebäcke anbietet, deklariert in der Zutatenliste die genaue Zimtart.
Weitere Informationen
Artikel „Zimt in Weihnachtsgebäck: Cassia oder Ceylon?“
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