
Auf der Brücke der Zweckeler Straße stehen gleich drei E-Scooter
Gladbeck – 12.05.2025 – Seit einigen Wochen läuft in Gladbeck der zweite Versuch mit Leih-E-Scootern. Der Anbieter Tier/Dott ist in 427 Städten europaweit tätig und darf in Gladbeck 200 Scooter in Umlauf bringen. Dazu hatte die Stadt Gladbeck in einer Ausschreibung – die heute hier noch online steht – einige Vorgaben gemacht.
Der Versuch ist zunächst auf den Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2025 beschränkt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität hatte sogar das Aufstellen von 300 E-Rollern genehmigt. Gleichzeitig wurde die Sondernutzungsverordnung geändert: Für die gewerbliche Nutzung von E-Scootern werden 50,00 Euro pro E-Scooter pro Jahr fälllig. Die Stadt Gladbeck kann für das 3/4 Jahr also mit 7.500 Euro rechnen.
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Leih-E-Scooter dürfen laut Vertrag nicht überall abgestellt werden
Neben der Sondernutzungsverordnung gibt es einen „Nebenvertrag“, in dem die Stadt GLadbeck dem Lizenznehmer so einige Vorgaben macht. Darin steht u.a.: “ Die E-Scooter stehen hierfür im Stadtgebiet auf öffentlichen Flächen bereit. EScooter dürfen ausschließlich so genutzt und abgestellt werden, dass sie Dritte weder
gefährden noch behindern“, und weiter:
„In diesen Bereichen, sog. Schutzzonen (siehe Anlage 1 – Karte), ist weder das Bereitstellen der E-Scooter noch Beginn und Beendigung des Mietvertrages erlaubt u. a.:
• Fußgängerzonen
• Bahngleisen
• Straßenbrücken
• Straßenbegleitgrün (z. B.: Mittelstreifen, Baumscheiben, Grünflächen im Straßenraum)
• Park- und Grünanlagen
• Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete
• Spielplätze
• Friedhöfe
Und genau hier liegt der „Hase im Pfeffer“. Im gesamten Stadtgebiet kann man die Roller derzeit wahllos abstellen. Am Samstag standen z.B. gleich drei dieser Fahrzeuge auf der Brücke der Zweckeler Straße über die Konrad-Adenauer-Allee. Man fragt sich wirklich, warum dort gleich drei Fahren um Umkreis von ca. 100 Metern endeten. Waren die Akkus leer? War das gebuchte Kontingent abgefahren?
Aus dem Nebenvertrag
„Der Anbietende hat entgegen gesetzlichen Bestimmungen, der Sondernutzungserlaubnis oder den Vorgaben dieser Vereinbarung abgestellte E-Scooter unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von 24 Stunden, umzuverteilen, ordnungsgemäß aufzustellen oder aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.“
Wir haben beim Anbieter Tier/Dott am Sonntagabend! angefragt, wie es zu diesen Abstellorten kommen kann. Es dauerte keine halbe Stunde, da hat Tier/Dott am Sonntagabend unsere Presseanfrage beantwortet. Die 24-Stunden-Hotline funktioniert also. 😉
„Wir haben Ihren Bericht über die E-Scooter, die auf der Brücke in der Zweckeler Straße in Gladbeck geparkt sind, überprüft. Die betreffenden Fahrzeuge wurden zur Umplatzierung markiert, und unser lokales Operationsteam wurde angewiesen, sie so schnell wie möglich abzuholen“, erhielten wir als Antwort. Und weiter: „Die von Ihnen beschriebene Situation scheint das Ergebnis von unsachgemäßem Parkverhalten zu sein. Während wir Parkrichtlinien und Anweisungen in der App implementieren, um solche Vorfälle zu verhindern, kann es leider dennoch zu Missbrauch durch einzelne Nutzer kommen.“
Daraus kann man ablesen, dass jetzt, sechs Wochen nach dem Start, die Parkrichtlinien noch nicht in der App von Tier/Dott implementiert sind. Jeder Nutzer kann die Roller derzeit abstellen wo er will, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Damit ist die Frage, warum gleich drei Rollerfahrer ihre Leih-Fahrzeuge auf der Zweckeler Straße abstellten, aber nicht beantwortet.
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