Viertes Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes wurde beschlossen
29.01.2021 – Gladbeck/Düsseldorf – Landtag: SPD gibt Gladbeck auf – Der Gladbecker Noch-Landtagsabgeordnete Michael Hübner beklagt sich darüber, dass der Landtag „seinen“ Direktwahlkreis aufgelöst hat. Nun kann er nicht mehr in Gladbeck kandidieren. Gladbeck wurde auf Gelsenkirchener und den Bottroper Landtagswahlkreis aufgeteilt.
Deshalb wurde der Wahlkreis aufgelöst
Das Landeswahlgesetz regelt die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen. Regelmäßig vor jeder Landtagswahl – die nächste findet im Frühjahr 2022 statt – ist das Landtagswahlrecht zu überprüfen und unter Berücksichtigung der Entwicklung insbesondere des Bundeswahlrechts und der Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis aktualisiert. Darüber hinaus sind Vorschriften an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen.
Durch das Landeswahlgesetz ist das Land in 128 Wahlkreise eingeteilt, die räumlich zusammenhängen und eine annähernd gleich große Einwohnerzahl haben. Über die Entwicklung der Größe der Wahlkreise berichtet die Landesregierung turnusmäßig und legt dar, ob und gegebenenfalls welche Änderungen bei den Abgrenzungen der Wahlkreise geboten sind, falls einzelne Wahlkreise zu groß oder zu klein werden. In jedem Wahlkreis wird ein/e Abgeordnete/r mit relativer Mehrheit gewählt. Weitere Abgeordnete werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bis zu einer Sitzzahl von mindestens 181 Abgeordneten über Landeslisten der Parteien gewählt.
Landtag: SPD gibt Gladbeck auf
Seine eigene SPD-Fraktion hat zu der Gesetzesänderung zwar einen Änderungsantrag gestellt (siehe Link), doch den Bestand des Gladbecker Wahlkreises hat sie darin nicht gefordert.
Während die Landtagsfraktion Änderungen der Zuschnitte von 10 anderen Wahlkreisen forderte, verlor sie zu Gladbeck kein Wort. Der geneigte Leser mag sich seinen Teil dazu denken, welches Standing der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hübner in seiner eigenen Fraktion hat.
Der Antrag MMD17-12403 der SPD-Fraktion wurde übrigens von einer Mehrheit aus CDU und FDP zu 60 % abgelehnt. Vier Beschlusspunkte wurden abgelehnt und bei sechs weiteren stimmte die Mehrheit zu.
Den SPD-Änderungsantrag finden Sie hier
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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