Kampfmesser, zweiseitig geschliffenes Messer bei Gladbecker

Kampfmesser, zweiseitig geschliffenes Messer
Diese verbotenen Waffen führte ein Gladbecker am Dortmunder Hauptbahnhof mit sich. Foto: Bundespolizei

Bundespolizei findet verbotene Waffen

Gladbeck – 23.04.2025 – Kampfmesser – Am gestrigen Dienstag (22. April) überprüften Bundespolizisten einen Mann und einen Jugendlichen im Dortmunder Hauptbahnhof. Bei den Kontrollen fanden die Beamten mehrere verbotene Gegenstände auf.

Gegen 14 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 33-jährigen Deutschen. Der Mann wurde gefragt, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mitführe. Er händigte den Uniformierten daraufhin zwei Messer aus, welche sich in seiner mitgeführten Tasche befanden.

Auf diese hatte der Gladbecker direkten Zugriff. Bei den Messern handelte es sich zum einen um ein zweiseitig geschliffenes Messer und zum anderen um ein Kampfmesser mit einer Klingenlänge von 15 cm. Die Polizeibeamten beschlagnahmten die Messer und belehrten den Betroffenen darüber, dass er diese nicht mitführen dürfe. Die Einsatzkräfte leiteten gegen den deutschen Staatsbürger ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.


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Gegen 21:30 Uhr kontrollierte eine weitere Streife der Bundespolizei einen 17-jährigen Ukrainer. Auch diesen fragten die Beamten nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen. Daraufhin händigte der Jugendliche ihnen ein Pfefferspray aus.

Bei einer genaueren Begutachtung stellten die Bundespolizisten fest, dass das Pfefferspray über kein erforderliches Prüfzeichen verfügte. Durch das Fehlen dieses Prüfzeichens handelt es sich um ein verbotenes Pfefferspray.

Der in Hilden wohnhafte Minderjährige konnte nach der Belehrung durch die Uniformierten seinen Zug nach Hause nehmen. Die Polizisten beschlagnahmten das Pfefferspray und leiteten ein Strafverfahren gegen den ukrainischen Staatsangehörigen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Bundespolizei

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