Zum Ende des Nebenkostenprivilegs steigen die Beschwerden über Kabel-TV-Verträge an der Haustür
21.05.2024 – Kabel-TV-Verträge – Bei Haustürgeschäften wird offenbar vermehrt versucht, VerbraucherInnen zusätzlich zum gewünschten Kabelanschluss weitere ungewünschte Vertragsleistungen unterzuschieben, etwa Internetzugänge. Dabei setzen AußendienstmitarbeiterInnen Unterschriften auf Tablets ein. Die Verbraucherzentrale Berlin verzeichnet einen starken Anstieg der Beschwerden.
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Benjamin Räther, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Ich kann nur davon abraten, an der Haustür einen Kabel-TV-Vertrag abzuschließen. Das geht vielleicht schnell, aber dann ist auch schnell das Geld vom Konto abgebucht. Sie sollten typische Fehlerquellen vermeiden: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht in Ruhe durchlesen können, zum Beispiel auf einem Tablet. Und achten Sie darauf, dass der Vertrag nicht zusätzlich Internet und Telefon umfasst.“
Warum „Nebenkostenprivileg“?
Zum 30. Juni 2024 endet die Übergangsfrist des Nebenkostenprivilegs für TV-Kabelanschlüsse. Hausverwaltungen haben also fortan nicht mehr das „Privileg“, die Kosten für das Kabelfernsehen über die Nebenkosten im Mietvertrag abzurechnen. Räther stellt klar: „Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßt den Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Endlich gibt es Wahlfreiheit und MieterInnen, die den Kabelanschluss nicht nutzen, müssen ihn nicht mehr bezahlen.“ Für MieterInnen, die ihren Kabelanschluss behalten wollen, bedeutet die Neuregelung allerdings, dass sie nun selbst einen individuellen Kabelvertrag mit einem TV-Anbieter abschließen sollten.
Unterschrift auf dem Tablet
In den letzten Monaten steigen bei der Verbraucherzentrale Berlin die Beschwerdezahlen wegen sogenannter „Medienberater*innen“. Diese klingeln an der Wohnungstür und behaupten, der Fernseher würde bald nicht mehr funktionieren. Mit einer einfachen Unterschrift auf einem Tablet könnten die VerbraucherInnen die Abschaltung jedoch abwenden. Zum Teil kündigen die Telekommunikationsanbieter die Verkaufsgespräche per Aushang im Hausflur an. Das erweckt bei MieterInnen mitunter den Eindruck, sie seien in offiziellem Auftrag unterwegs.
Ein Fall für die Verbraucherzentrale
Eine Verbraucherin hatte einen Kabel-TV-Vertrag postalisch abgeschlossen. Wie die Verbraucherin berichtete, habe danach ein Außendienstmitarbeiter bei ihr an der Tür geklingelt und sie zum Datenabgleich um eine Unterschrift am Tablet gebeten. Sie ist dem nachgekommen, habe aber darauf hingewiesen, dass sie keinen weiteren Vertrag wünsche. Anschließend bekam sie Vertragsunterlagen für einen Internetanschluss zugesandt. Auf ihren schriftlichen Widerruf ist keine Reaktion erfolgt. Erst als sich die Verbraucherzentrale Berlin einschaltete, stellte der Telekommunikationsanbieter die Forderungen für den Internetvertrag ein.
Wie kommt man zum Kabelanschluss?
Grundsätzlich kann man Verträge sowohl in einem Shop vor Ort, als auch telefonisch, online oder an der Haustür abschließen. Verträge, die im Shop vereinbart wurden, kann man jedoch nicht widerrufen. Ratsam wäre daher, den Vertrag online oder telefonisch abzuschließen. Zum einen kann man die Vertragszusammenfassung vorher ausreichend prüfen und zum anderen hat man mindestens 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären, sollte doch etwas schief gegangen sein.
Alternativ kann das klassische Kabel-TV-Angebot auch über einige Streaming-Anbieter oder über Satellitenschüsseln empfangen werden.
Die Verbraucherzentrale rät
- Wenn Sie schon unterschrieben haben, achten Sie auf Ihren Posteingang
- Wenn die Auftragsbestätigung abweicht vom verabredeten Angebot, widerrufen Sie und kündigen Sie ersatzweise
- Einen Musterbrief finden Sie hier
- Wenn der Anbieter Widerruf oder Kündigung nicht akzeptiert, suchen Sie sich rechtliche Beratung
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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